Vor Gericht: Polizist lässt Radler in Beifahrertür krachen

Weil er mehrere rote Ampeln missachtet, stoppen Polizisten einen Radler, der daraufhin stürzt. Vor Gericht gibt’s eine Versöhnung
von  John Schneider
Der zu rabiate Polizist vor Prozessbeginn am Dienstag.
Der zu rabiate Polizist vor Prozessbeginn am Dienstag. © jot

Tatzeit: 2. Oktober 2015, Tatort: Dachauer Straße. Eine Polizeistreife hatte beobachtet, dass ein Radler kurz vor Mitternacht mehrere rote Amplen missachtet hat. Die beiden Beamten im Polizeiwagen wollten den Verkehrssünder anhalten und vergriffen sich im Mittel. Und zwar gehörig.

Der 33-jährige Polizist am Steuer schnitt den Radler in steilem Winkel, sein Kollege riss noch im Fahren die Beifahrertür auf. Das Ergebnis war ein böser Sturz des adligen Radlers und zwei Strafbefehle gegen die Beamten. Während der Beifahrer den Strafbefehl akzeptierte, erhob der Fahrer Peter S. (Name geändert) Einspruch. Am Dienstag kam es zum Showdown vor Gericht.

Der 33-Jährige musste sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Er habe fahrlässig gehandelt, weil er nach Ansicht der Ermittler hätte wissen müssen, dass sein Manöver zum Sturz des Radlers hätte führen können.

Doch der Prozess war kurz – und für den angeklagten Polizisten relativ schmerzlos. Auf Anraten seines Anwalts Hartmut Wächtler hatte er sich in den Tagen vor dem Prozesstermin um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht. Er entschuldigte sich bei seinem Opfer und stimmte einer Zahlung von 900 Euro an den Radler zu. Das Opfer der Brutal-Stoppung gab sich damit zufrieden.

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Vor Gericht erklärte Wächtler dann, dass sein Mandant die Tat – so wie in der Anklage dargestellt – zugibt. Er habe nicht den richtigen Abstand zu dem Rad gehalten. Peter S. nutzte die Gelegenheit und entschuldigte sich im Gerichtssaal noch einmal persönlich bei seinem Opfer. „Die Anhaltung ist missglückt. Es tut mir leid.“

Das Opfer hat inzwischen auch keine Schmerzen mehr

Am Ende schüttelten sich Täter und Opfer noch einmal die Hände. Auf Nachfrage des Staatsanwalts gab der Radler an, dass er inzwischen auch keine Schmerzen mehr hat, und hoffe, dass keine bleibenden Schäden zurückbleiben. Er hatte laut Anklage aufgrund des Sturzes Hämatome am Auge, am Oberarm und am Oberschenkel davon getragen. Der Richter stellte das Verfahren vorläufig ein.

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