Vor Gericht: Kinderschänder versteckt sich

Der vorbestrafte Kinderschänder (41), der trotz Fußfessel erneut zugeschlagen hat, schweigt am Mittwoch vor dem Landgericht.
von  dpa
Verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner: Der angeklagte Kinderschänder vor Gericht. Er sit zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner: Der angeklagte Kinderschänder vor Gericht. Er sit zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. © Marc Müller, dpa

Der vorbestrafte Kinderschänder (41), der trotz Fußfessel erneut zugeschlagen hat, schweigt am Mittwoch vor dem Landgericht.

MAXVORSTADT Im Prozess um Kindesmissbrauch trotz elektronischer Fußfessel hat der Angeklagte die Aussage zunächst verweigert. Sein Verteidiger begründete das am Mittwoch vor dem Landgericht München mit Misstrauen dem zuständigen psychiatrischen Gutachter gegenüber.

Der hatte im Jahr 2006 schon einmal die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den verurteilten Sexualstraftäter befürwortet. Die Verteidigung forderte darum zumindest einen weiteren Sachverständigen. Dann werde sich der Angeklagte auch zu den Vorwürfen äußern.

Die Kammer gab dem Antrag statt und will einen weiteren Gutachter hinzuziehen, der den Angeklagten Ende Januar untersuchen und Fragen zu Schuldfähigkeit, Sicherungsverwahrung und einer möglichen Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantworten soll.

Der Angeklagte war aus der Sicherungsverwahrung freigekommen und trug anschließend eine elektronische Fußfessel. Damit sollten weitere Verbrechen verhindert werden. Dennoch soll sich der Mann im April 2012 an einem damals sieben Jahre alten Mädchen vergangen haben soll.

Am ersten Februar soll der Angeklagte sich vor Gericht zu den neuen Vorwürfen äußern. Schon vorher will das Gericht an diesem Freitag in die Beweisaufnahme einsteigen. Als erster Zeuge ist der Vater des mutmaßlichen Opfers geladen, der in dem Verfahren als gesetzlicher Vertreter seiner Tochter als Nebenkläger auftritt.

Er ist ein Wiederholungstäter

Der Angeklagte war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damals war das Opfer seine Stieftochter. Nach der Verbüßung seiner Haft kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung, wurde aber 2011 nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen. Um weitere Straftaten zu verhindern, trug der Mann die Fußfessel.

Bereits 1999 war der Mann wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Opfer war seine Stieftochter. Nachdem er die Gefängnisstrafe verbüßt hatte, kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Er wurde aber 2011 nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen.

Diskussion über Sinn und Nutzen der Fußfessel

Der aktuelle Fall hat eine Diskussion über Sinn und Nutzen der elektronischen Fußfessel ausgelöst. Die Strafrechts-Psychologin Gunda Wößner sprach im ZDF-Interview auf heute.de von einem suggerierten Sicherheitsgefühl. „Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die GPS-Datenübermittlung in Echtzeit sehr fehleranfällig ist“, sagte die Wissenschaftlerin vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Vor allem bei Sexualstraftätern sei die Überwachung problematisch.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) bezeichnete die Fessel als Notlösung: „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Notbehelf für die Fälle, in denen uns die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zwingt, auch gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter nach Verbüßung ihrer Strafe zu entlassen.“

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