Trotz Fußfessel 7-Jährige missbraucht: Der Fall

Andreas R. (40) wurde aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Eine Fußfessel hinderte ihn nicht daran, rückfällig zu werden – der ganze Fall
job |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Andreas R. (40) wurde aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Eine Fußfessel hinderte ihn nicht daran, rückfällig zu werden – der ganze Fall

München
– Er verbrachte Jahre hinter Gittern: Erst saß er seine Gefängnisstrafe ab, dann blieb er weitere acht Jahre in nachträglicher Sicherungsverwahrung. Doch nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts kam Kinderschänder Andreas R. (40) Ende 2011 frei – mit der Auflage, eine Fußfessel zu tragen. Kaum vier Monate später verging sich der Arbeitslose wieder an einem siebenjährigen Kind (AZ berichtete). Die Staatsanwaltschaft hat nun erneut Anklage erhoben.

Es ist ein Fall, der sprachlos macht. Die düstere Chronik geht bis ins Jahr 1986 zurück: Andreas R. wird angezeigt, er soll einen Nachbarsbuben missbraucht haben. Die Ermittlungen werden eingestellt. 1999 wird er vom Landgericht München zu fast vier Jahren Haft verurteilt. Mindestens 23 Mal habe er sich an seiner Stieftochter (5) vergangen. 2004 kommt Andreas R. auf Bewährung frei. Trotz Verbot ruft er das Opfer wieder an, geht nicht zur Therapie. Als er in Neuperlach auch noch einem anderen Mädchen nachstellt, wird die Bewährung widerrufen. Der Richter ordnet eine nachträgliche Sicherungsverwahrung an.

2011 wird sie aufgehoben. Eine Fußfessel, die Andreas R. Tag und Nacht tragen muss, soll potenzielle Opfer vor ihm schützen. Der Sender überträgt Positionsdaten an eine bundesweite Überwachungsstelle in Hessen. Der Sender kann auch Alarm auslösen. Zum Beispiel, wenn der Träger sich einem Spielplatz nähert.

Doch die Fußfessel hält R. nicht davon ab, sich ein neues Opfer zu suchen. Er lernt eine alleinerziehende Münchnerin kennen. Im April missbraucht er ihre Tochter, während sie schläft. Noch bevor das Kind seinem Vater alles erzählt und dieser Anzeige erstattet, verstößt Andreas R. erneut gegen Auflagen. Er lädt die Batterie seiner Fußfessel einfach nicht mehr auf. Deswegen ergeht am 24. April Haftbefehl, später folgt die Anzeige des Vaters. Andreas R. wird wohl wieder zu Gefängnis verurteilt. Das Experiment, ihn frei zu lassen, ist gescheitert. Auf Kosten eines Kindes.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.