Von wegen Urlaub! Mutter will Sohn entführen

Eine 27-Jährige versucht, mit ihren Sohn ohne Wissen des Vaters in den Irak zu fliehen - ohne Rückflugticket. Die Bundesbeamten glauben nicht an eine harmlose Urlaubsreise - und haben recht.
von  AZ
Bundespolizisten am Münchner Airport ziehen nicht nur Urkundenfälscher und per Haftbefehl gesuchte Kriminelle aus dem Verkehr. Auch (minderjähriger) Schutzbedürftiger nehmen sich die Beamten regelmäßig an. (Beispielbild)
Bundespolizisten am Münchner Airport ziehen nicht nur Urkundenfälscher und per Haftbefehl gesuchte Kriminelle aus dem Verkehr. Auch (minderjähriger) Schutzbedürftiger nehmen sich die Beamten regelmäßig an. (Beispielbild) © Bundespolizei

München - Eine deutsche Staatsangehörige versuchte am Samstagnachmittag (6. Dezember) ohne Wissen des Kindsvaters mit ihrem sechsjährigen Sohn aus Deutschland auszureisen. Die kontrollierenden Bundespolizisten schöpften Verdacht und untersagten die Ausreise.

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Die gebürtige Irakerin wollte mit ihrem Sohn nach Amman und von dort weiter in den Irak fliegen. Begleitet wurden die Beiden vom Bruder der Frau. Bei der Ausreisekontrolle entdeckten die Bundesbeamten eine Fahndungsnotiz, in der das Amtsgericht München die Grenzbehörden ersucht, jede Ausreise des Kindes zu verhindern. Damit konfrontiert, erzählte die 27-Jährige freimütig, dass sie sehr wohl von dem Beschluss wisse. Sie wolle ja nur eine Woche Urlaub machen.

Die Beamten bestanden auf eine genaue Klärung der Situation und nahmen Mutter, Sohn und Onkel mit zur Dienststelle.

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Die anschließenden Ermittlungen erhärteten den Verdacht der Kindesentziehung. Die Deutsche ließ beim Passamt an ihrem Wohnort in Nordrhein-Westfahlen ohne Wissen des Kindsvaters einen Kinderreisepass für ihren gemeinsamen Sohn ausstellen. Just nachdem am Freitag (5. Dezember) der Pass für den kleinen Mann ausgestellt war, kaufte der Bruder der Frau die Flugtickets und das Trio machte sich auf den Weg zum Flughafen München. Ein Rückflugticket hatte keiner der drei.

Die Beamten informierten den ebenfalls in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Vater des Jungen. Er wollte sich sofort auf den Weg nach München machen, aktuelle Gerichtsakten mitbringen und das Kind in seine Obhut nehmen. Das Sorgerecht üben beiden Eltern seit ihrer Scheidung im Jahr 2011 gemeinsam aus.

Die Ermittlungen gegen die Mutter wegen des Verdachts der Kinderentziehung und gegen deren Bruder wegen des Verdachts der Beihilfe dazu übernahm die zuständige Landespolizeidienststelle.

Hinweis: Die Bundespolizei weist daraufhin, dass Minderjährige für eine Reise immer die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten brauchen. Die Bundespolizei empfiehlt, diese Erlaubnis schriftlich unter Angabe aller wichtigen Daten wie Name, Reiseziel und -dauer, Unterschrift der Erziehungsberechtigen und Erreichbarkeiten mitzuführen.

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