Vom Freistaat verklagt: Deshalb will der Prinz die hohe Klinik-Rechnung nicht bezahlen
München - Es geht um eine Stange Geld: Fast 10.000 Euro will der Freistaat als Träger des Deutschen Herzzentrums von ihm. Doch Peter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Sayn lässt sich – trotz Ladung – am zweiten Verhandlungstag in der Neuen Maxburg am Lenbachplatz lieber von seinen Anwälten vertreten.
Dabei hätten er und seine Frau, Schauspielerin Sunnyi Melles, wohl einiges zur Klärung der Sachlage beitragen können. Darum geht es: Der Prinz war 2016 aufgrund einer lebensgefährlichen bakteriellen Infektion ins Herzzentrum auf der Intensivstation eingeliefert worden.
Als es ihm besser ging, wurde er verlegt. Und genau darum geht es in dem Rechtsstreit. Der Prinz bekam eine VIP-Suite. Die Mehrkosten für das großzügig und komfortabel ausgestattete Zimmer beliefen sich am Ende auf 9.817 Euro.
Teure Krankenhaus-Suite: War der Prinz nicht geschäftsfähig?
Der Prinz will nicht zahlen, der Freistaat hat Klage erhoben. Die VIP-Suite ist dem Prinzen offenbar zu teuer gewesen. Ein weniger teures Bett hätte es auch getan. Da aber kein preiswerteres Gemach verfügbar war, wurde er eben in der VIP-Suite untergebracht, argumentiert ein Anwalt des Prinzen.
Und außerdem habe der Patient damals auf Grund der verabreichten Medikamente halluziniert und sei gar nicht geschäftsfähig gewesen, als er die Zusatzleistung bestellte.
Stationsleiterin: Es gab Alternativen zur VIP-Suite
Beides wird vom Krankenhaus-Personal bestritten. Von einer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit hat der Zeuge und Klinik-Oberarzt (59) seinerzeit jedenfalls nichts mitbekommen. Er war es auch, der dem Patienten erklärte, was es für Zimmerkategorien gibt und in der Sache auch mit Sunnyi Melles telefonierte, die damals in Wien weilte.
Und die Stationsleiterin berichtet, dass es seinerzeit durchaus Alternativen zur VIP-Suite gegeben habe. Die Parteien haben jetzt Gelegenheit, zum Stand des Verfahrens schriftlich Stellung zu nehmen. Falls notwendig, müsste ein Psychiater klären, ob der Prinz geschäftsfähig war. Möglich, dass das Gericht noch Melles und die Kinder des Prinzen anhören möchte.
Seine Entscheidung will der Richter am 14. August bekannt machen.
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