Vollblut-Betrüger zu drei Jahren Haft verurteilt

Eine ordentliche Portion kriminelle Energie ist bei diesem Mann nicht von der Hand zu weisen: Das Amtsgericht München verurteilte einen 37-Jährigen wegen zehn Fällen des Diebstahls, elf Computerbetrügereien und vier Fällen des Betrugs. Drei Jahre Gefängnis lautete das Urteil am 19. Juni.
Knapp zwei Jahre lang verfolgte der 37-Jährige immer wieder die selbe Masche. Wie zum Beispiel im November 2015: In einem Discounter in der Winterstraße klaute er einer Frau während ihres Einkaufs den Geldbeutel mit EC-Karte. Die Geheimnummer hatte sie leichtsinnig auf einem Zettel bei der Karte notiert. Kurz darauf hob der Täter mit der Karte 1.000 Euro an einem Bankautomaten am Gärtnerplatz ab. Am Tag darauf holte er sich weitere 490 Euro und 500 Euro aus einem Geldautomaten in der Dachauerstraße. Ein paar Stunden später kaufte er sich ein brandneues iPhone 6s für 719 Euro in einem Geschäft an der Bayerstraße. Bezahlt hat er mit: der EC-Karte der Frau aus dem Discounter. Bis Ende 2016 beging er mehrere Taten dieser Art.
Am 28.12.2016 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Haft. Die Ermittler konnten ihn über Lichtbilder aus den Kameras in den Discountern identifizieren.
"Ich habe versucht, immer 1.000 Euro abzuheben"
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München legte er ein Geständnis ab. "Ich habe hier die Diebstähle verübt und bin wieder ausgereist. (…) Die Pin-Nummern waren auf der Karte oder auf Fotos vermerkt. Die Geldbeutel habe ich später in den Müll geworfen. Bin zur ersten Bank gegangen. Habe kombiniert Lebensmittel gekauft und Geld abgehoben. Ich habe nicht geprüft, wie viel ich abheben kann. Ich habe versucht, immer 1.000 EUR abzuheben, soweit dies möglich war", so der Verurteilte.
Bei der Höhe der Strafe hat ihm das Gericht unter anderem zu Lasten gelegt, dass er gezielt nach Deutschland eingereist ist, um hier Straftaten zu begehen. "Allerdings hat er sich die jeweiligen Geschädigten gezielt ausgesucht, um sein Vorhaben leicht verwirklichen zu können. Hierbei schädigte er vor allem ältere Personen, die zum einen über Bargeldbeträge verfügen und durch Vorgänge des alltäglichen Lebens stärker belastet sind, als jüngere Personen. So ist jeweils neben dem materiellen Schaden auch zu berücksichtigen, dass die Geschädigten durch den Verlust ihrer Ausweisdokumente und sonstigen in den jeweiligen Geldbörsen befindlichen Papiere stark belastet waren. Weiterhin war zu sehen, dass es sich um Serientaten handelte, die sich über einen lange Zeitraum erstreckten", so das Urteil.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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