Mangelhafter Lidstrich: Klägerin bekommt Schmerzensgeld

Das Amtsgericht hat einer Klägerin Recht gegeben, bei der eine Behandlung mit Permanent Make-Up schiefging. Der Frau aus Unterhaching steht ein Schmerzengeld zu.
John Schneider |
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Bei Permanent Make-Up bleibt der Lidstrich dauerhaft - im Fall der Klägerin war dieser fehlerhaft.
privat Bei Permanent Make-Up bleibt der Lidstrich dauerhaft - im Fall der Klägerin war dieser fehlerhaft.

Das Amtsgericht hat einer Klägerin Recht gegeben, bei der eine Behandlung mit Permanent Make-Up schief ging. Die Kundin habe ein Recht auf eine mangelfreie Behandlung. Der Frau aus Unterhaching steht ein Schmerzengeld zu.

München - Permanent Make-Up nennt sich die Methode, dauerhafte kosmetische Eingriffe im Gesicht vorzunehmen, um beim täglichen Schminken Zeit zu sparen. Im Falle einer Unterhachingerin sollte es ein dauerhafter Lidstrich sein. Doch mit dem Ergebnis war Nina Z. (51, Name geändert) nicht zufrieden, sie klagte und bekam Recht.

Im Jahre 2002 hatte sich die Frau von einem Münchner Kosmetikstudio jeweils einen Lidstrich oben und unten ziehen lassen. Im September 2010 wurde der breiter gewordene Lidstrich nach 2008 zum zweiten Mal verschmälert, dazu gab es eine Nachzeichnung des Strichs. Doch diesmal ging die Behandlung schief, sagt die Klägerin.

Amtsgericht verurteilt Kosmetikstudio

Bei den Behandlungen sei ein weißgelber Farbton am unteren Lidstrich entstanden, der entstellend sei, ferner seien die unteren Lidstriche asymmetrisch, da links unten deutlich dünner als rechts unten. "Es ist furchtbar", findet Nina Z. bis heute. Sie hofft, dass sich das irgendwann noch korrigieren lässt.

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Aufgrund eines Gutachtens kommt das Amtsgericht zu dem Schluss, dass hier ein Mangel vorliege. Die Lidstriche seien tatsächlich asymmetrisch. Es verurteilt das Kosmetikstudio zur Zahlung von 2500 Euro Schmerzensgeld und zum Ersatz zukünftiger Schäden.

Der Kunde habe ein Recht darauf, "dass die Behandlung mangelfrei und nach den Regeln der Kunst erbracht wird", begründet der Amtsrichter sein Urteil. Damit folgt er der Argumentation der Kanzlei Dr. Jockisch, die die Klägerin vertreten hat.

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