Volksbegehren Mietenstopp überreicht Unterschriftenlisten

Mit der Übergabe von 52.000 Unterschriften hat das Volksbegehren "Mietenstopp" die erste wichtige Hürde genommen. Jetzt ist das Innenministerium am Zug.
dpa, AZ |
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52.000 Menschen hatten für das Volksbegehren unterschrieben: Die Unterschriften wurden am Freitag dem Innenministerium übergeben.
Sven Hoppe/dpa 52.000 Menschen hatten für das Volksbegehren unterschrieben: Die Unterschriften wurden am Freitag dem Innenministerium übergeben.

Mit der Übergabe von 52.000 Unterschriften hat das Volksbegehren "Mietenstopp" die erste wichtige Hürde genommen. Jetzt ist das Innenministerium am Zug.

München - Die Initiatoren des Volksbegehrens für einen "Mietenstopp" haben ihre Unterschriftenlisten dem bayerischen Innenministerium überreicht. Rund 52.000 Menschen hatten dafür unterschrieben, dass in 162 bayerischen Städten und Gemeinden die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden - bei laufenden Verträgen. Nötig gewesen wären 25.000 Unterschriften.

Volksbegehren "Mietenstopp": Innenministerium muss entscheiden

Das Ministerium muss den Antrag nun innerhalb von sechs Wochen prüfen und darüber entscheiden, ob er zur nächsten Phase zugelassen wird. Im Falle einer Zulassung müssten zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern innerhalb von zwei Wochen Unterschriftenlisten in den Rathäusern unterzeichnen. Dann kann der Landtag den Gesetzesvorschlag annehmen oder es findet ein Volksentscheid statt.

Die große Resonanz zeige, "dass das bei der Bevölkerung ein wichtiges Thema ist", sagte Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München. Er sei im Falle einer Zulassung daher optimistisch, dass auch die zweite Hürde gelinge.

Gesetzenwurf ist umstritten

Der Gesetzentwurf für das Volksbegehren sieht für sogenannte "faire Vermieter" eine Ausnahmeregelung vor. Vermieter, die ihre Wohnungen zu sowieso schon niedrigen Preisen vermieten, sollen die Preise in den sechs Jahren auf bis zu 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete heben dürfen. Auch für Neubauten gibt es eine Sonderregelung: Diese sollen von dem Stopp ausgeschlossen werden, damit auch weiter in neue Wohnungen investiert wird. Bei Neuvermietungen und nach Modernisierungen soll die ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze gelten.

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte im Vorfeld gesagt, er halte ein solches Gesetz für verfassungswidrig. Sollte das Innenministerium ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben, muss das Verfassungsgericht entscheiden.

Lesen Sie hier: Stadtrat beschließt mehr Mieterschutz

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