Volksbegehren für faire Mieten in München: So soll es aussehen

München - Das Volksbegehren zum Artenschutz ist durch, auch für eine radl-freundlichere Stadt haben die Münchner fleißig unterschrieben – jetzt hofft die nächste Initiative auf rege Beteiligung der Bürger – beim nächsten großen Volksbegehren zum Dauerbrenner-Thema Mieten.
Ab Herbst, genauer gesagt nach der Wiesn, sollen nicht nur die Münchner, sondern alle Bayern für einen Mieten-Deckel unterschreiben können. "Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern" lautet passenderweise das Motto, vorgestellt wurden die Pläne schon im April.
Staffel- und Indexmietverträge: Mieten werden eingefroren
Seitdem ist das Unterfangen einen großen Schritt vorangekommen. Die Jura-Professoren Markus Artz und Franz Mayer von der Universität Bielefeld haben einen Gesetzentwurf für das Volksbegehren zu einem Mieten-Stopp in Bayern für den DMB Mieterverein München erstellt.
Der Entwurf sieht vor, dass Mieterhöhungen laufender Mietverhältnisse in angespannten Wohnungsmärkten sechs Jahre lang unterbunden werden sollen. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen würden die Mieten eingefroren. Modernisierungs-Mieterhöhungen sind auf die ortsübliche Vergleichsmiete gedeckelt. In Bayern würde das in 162 Städten und Gemeinden greifen, das geht aus der neuen Verordnung zur Mietpreisbremse hervor, die am 7. August in Kraft tritt.
Mayer: "Es kommt nur auf den politischen Willen an"
Das neue Gesetz würde über das öffentliche Recht, nicht über das Zivilrecht wie etwa die Mietpreisbremse, geregelt werden. "Über das öffentliche Recht kann das Land Bayern agieren. Es kommt nur auf den politischen Willen an", sagt Mayer. Neu im Gesetzentwurf ist eine Regelung, die Vermieter berücksichtigt, die sich "sozial verantwortlich" verhalten, sprich vergleichsweise wenig Miete verlangen.
"Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt - wie etwa viele Genossenschaften - soll noch einen kleinen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen", sagt Mietervereinschefin Beatrix Zurek dazu. "Dies aber deutlich unter dem Mietspiegel."
Die Regelung sieht in diesen Fällen deshalb vor, dass eine Erhöhung der Miete bis 20 Prozent unter die ortsübliche Miete zulässig ist. Dies aber nicht auf einmal, sondern, wie generell geregelt, 15 Prozent alle drei Jahre. Mieten, die oberhalb von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, dürfen nicht mehr erhöht werden. Für Wiedervermietungen sieht das Gesetz vor, zukünftig auch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen.
Mieten-Stopp: Neubau soll nicht verhindert werden
Ein größerer Teil von Wohnungen wäre aber vom neuen Gesetz ausgenommen: Nämlich Neubauwohnungen, die nach dem 1. Januar 2019 erstmals vermietet oder genutzt werden. Hintergrund: Neubau soll nicht verhindert werden. In München, so beruhigt der Mieterverein, machten diese Wohnungen nur einen sehr kleinen Anteil an allen Wohnungen aus. Etwa 600.000 Bestandswohnungen gebe es in der Stadt.
Geschätzt würden von 2019 bis 2026 jährlich derzeit etwa 8.500 Neubau-Wohnungen gebaut. Bei gut der Hälfte greift das Gesetz nicht, da sie öffentlich gefördert sind und nicht dem freien Mietmarkt zur Verfügung stehen. Die übrigen 4.000 bis 4.500 Wohnungen fallen unter die Neubau-Regelung. Deren Miete wird nicht eingefroren.
Geldbußen bei Verstoß gegen Mietgesetz
Damit das neue Gesetz kein zahnloser Papiertiger bleibt, sei es dringend notwendig, Verstöße zu ahnden, sagt die Vize-Chefin des Mietervereins, Simone Burger. "Das wurde etwa bei der Mietpreisbremse versäumt."
Der Entwurf sieht deshalb für Verstöße Geldbußen bis zu 500.000 Euro vor. Anders als bei der Mietpreisbremse muss der Vermieter beim Mieten-Stopp zu viel bezahlte Miete von Anfang an zurückbezahlen. Das Grundgerüst steht also: Unterstützt wird das Begehren bisher von der Landes-SPD und der SPD München, dem DGB München, der Linken Bayern, dem Sozialverband Deutschland und dem Münchner Mieterbeirat.
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