Viktualienmarkt und Co.: Jetzt doch Maskenpflicht
München - Verwirrung um die Regeln für den Einkauf auf den Münchner Märkten: Jetzt müssen Kunden auf Viktualienmarkt und Co. doch eine Schutzmaske tragen. Und zwar auch im Freien und nicht nur wie zuvor in festen Marktgebäuden.
Diese Pflicht gilt generell auch beim Queren oder Aufenthalt auf allen Marktflächen. Mit einer Ausnahme. Denn um die Regelungen noch verwirrender zu machen: Wer auf dem Viktualienmarkt nur flaniert oder ihn quert – also nicht zu den Standln geht – muss Mund und Nase nicht bedecken.
Corona-Regeln: Das gitl auf dem Wiener Platz
Das Presseamt der Stadt erklärt, warum das so ist: "Im Gegensatz zu den anderen Märkten kann ein ausreichender Abstand zu den Verkaufsstellen gewahrt werden."
Für den Wiener Platz gibt es nochmal eine andere Regelung: Hier gilt die Mundschutz-Pflicht nur innerhalb eines Radius von 1,5 Metern rund um den Kreis, den die Verkaufsstände bilden.
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