VGH-Urteil: Verschärfung des Dieselfahrverbots für München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zum Dieselfahrverbot getagt und die Stadt München zur Verschärfung der Maßnahmen verurteilt. Zwei Straßen sind davon besonders betroffen.
az/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
35  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Stau in München: Gegen das Dauerthema wird die MVV-Erweiterung nicht helfen, kommentiert AZ-Lokalchef Felix Müller.
Stau in München: Gegen das Dauerthema wird die MVV-Erweiterung nicht helfen, kommentiert AZ-Lokalchef Felix Müller. © IMAGO/Wolfgang Maria Weber

München  – "Das ist eine Klatsche für die Stadt", sagt Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Und freut sich darüber. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat über die Verschärfung des Dieselfahrverbots in München im Sinne der Umweltschützer entschieden. Das Gericht hat die Landeshauptstadt München verurteilt, "ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst". 

Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Rings fahren.  Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten als letztes noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen.

Deutsche Umwelthilfe hat erfolgreich geklagt

Die Stadt München hatte das Dieselfahrverbot für die Euro 5 Norm aufgehoben. Dagegen hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt und die Wiedereinführung strengerer Fahrverbote gefordert, weil die Grenzwerte für die Luftreinheit in der Landeshauptstadt nicht eingehalten wurden. Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt.  

Dieselfahrverbot Euro 5: Zwei Straßenabschnitte in München betroffen

Der Verwaltungsgerichtshof verurteilt die Stadt dazu, ihren Luftreinhalteplan erneut fortzuschreiben, vor allem mit Blick auf zwei Straßenabschnitte. Das betrifft einmal den Bereich der Landshuter Allee, wo bereits ein Dieselfahrverbot für Euro 4/IV-Fahrzeuge gilt, das aber nicht ausreiche. Jetzt folgt dort das Verbot für Euro 5/V-Fahrzeuge.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Wie genau hier vorzugehen ist, bleibe der Stadt überlassen. Allerdings setzt das Gericht hier gewisse Grenzen: So könnte eine Ausweitung des bestehenden Fahrverbots auf Euro 5/V-Fahrzeuge ohne große zeitliche Verzögerung bereits im April per Stadtratsbeschuss angeordnet werden. „Eine solche Ausweisung würde dem gesetzlichen Auftrag entsprechen“, auch ein streckenbezogenes Fahrverbot betreffend für Euro 5/V-Fahrzeuge in Kombination mit dem bestehenden zonalen Verbot für Euro 4/IV-Fahrzeugen wäre möglich. 

Besonderheiten bei der Moosacher Straße

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft den Bereich der Moosacher Straße. Hier liegen erst seit Januar 2023 Messdaten vor, allerdings auch hier mit Grenzwertüberschreitung. Das Gericht verurteilt die Stadt an dieser Stelle nachzubessern; ein Dieselfahrverbot wird aber nicht als zwingend erachtet. Mit der Auswertung der Daten sei noch nicht klar, ob die Überschreitung der Grenzwerte auf "Ausweichverkehr" wegen des bestehenden Dieselfahrverbots am Mittlerer Ring zurückzuführen sei oder unabhängig davon schon länger bestehe.

Auto-Lobbyist Michael Haberland vom Verein Mobil in Deutschland hält Diesel-Fahrverbote für eine absolute „Schein-Debatte“: „Wir können keinen sinnvollen und nachhaltigen Klimaschutz durch Verbote erreichen. Das zonale Dieselfahrverbot in München ist unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv.“ Er setzt eher auf klimaschonende Dieselkraftstoffe.

Das letzte Wort ist in der Angelegenheit Dieselfahrverbot in München aber noch nicht gesprochen. Gegen das Urteil können die Beteiligten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.




 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
35 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Leberkas am 22.03.2024 09:17 Uhr / Bewertung:

    Weiß jetzt gar nicht warum sich dieser DUH-Heini so aufmandlt und freut. Das Gericht hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe nicht wie beantragt entsprochen sondern nur gesagt, dass die Stadt was machen muss. Was, das muss der Stadtrat entscheiden. Also immer schön den Ball flach halten DUH. Ihr habt NICHT gewonnen. Alle Unterstützer der DUH hier können sich jetzt gerne über Kleinigkeiten im Urteil echauffieren, oder es sich nach ihrem Willen auslegen. Dieselfahrverbot interessiert mich nicht, eh nicht kontrollierbar. 😉

  • am 22.03.2024 07:20 Uhr / Bewertung:

    Die künstliche Panik rund um das Luftmärchen legt sich schön langsam. Noch ein Jahr, vielleicht anschließend noch einmal 4 Jahre. Dann ist endgültig Schluss mit der Verachtung des steuerzahlenden Bürgers.

  • Der Münchner am 21.03.2024 22:34 Uhr / Bewertung:

    Also ich war gestern auf der Donnersberger Brücke mit einem Bekannten aus Sao Paulo unterwegs!
    Der meinte ob wir in einem Luftkurort leben!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.