Verurteilt wegen Öcalan-Plakaten

IAA-Prozesse: Aktivisten kündigen an, nun in Berufung gehen zu wollen.
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Polizei und Demonstranten in den Tagen der IAA. Foto: Archiv/imago
Polizei und Demonstranten in den Tagen der IAA. Foto: Archiv/imago © Archiv/imago

München - Erneut sind am Montag IAA-Demonstranten in München verurteilt worden. Sie wurden zu 30 Tagessätzen à 60 Euro sowie 30 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt, wie es auf AZ-Anfrage aus dem Amtsgericht hieß. Nach Angaben von Aktivisten wurde darüber hinaus eine Minderjährige zu drei sogenannten Beratungsgesprächen verurteilt.

Die Verurteilten kündigten gestern in einer Erklärung an, in Berufung gehen zu wollen. Sie kritisierten das Gericht scharf. "Die deutsche Justiz macht sich zum Handlanger der türkischen Diktatur", hieß es wörtlich. Den Demonstranten war vorgeworfen worden, auf der Theresienwiese verbotene Plakate von Abdullah Öcalan, dem Gründer der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, aufgehängt zu haben.

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IAA Demonstranten: Strafmaß "absurd hoch"

"Nur weil wir neben vielen anderen Plakaten auch welche mit dem Konterfei Öcalans dabei gehabt haben sollen, werden wir kriminalisiert", sagte ein Aktivist. Das Strafmaß sei "im Gegensatz zu anderen Straffällen absurd hoch", außerdem hätten Beweise gefehlt.

Der Prozess war nur einer in einer ganzen Reihe von Verhandlungen, bei denen in diesen Wochen Demonstranten vor Gericht stehen. Unter anderem war wie berichtet ein junger Mann zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, der mit einem Schirm in Richtung eines Polizisten gestoßen haben soll. Verletzt worden war dabei niemand.

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4 Kommentare
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  • KUMMUC am 10.05.2022 23:13 Uhr / Bewertung:

    Wann kapiert die AZ endlich, dass solche Leute keine Aktivisten sind, sondern Straftäter, wie das Gericht sicherlich bei dem Klientel erneut bestätigt hat.

  • Der wahre tscharlie am 11.05.2022 18:17 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von KUMMUC

    Naja, dann sind ja anscheinend die ganzen "Spaziergänger", die gegen die Allgemeinverfügung verstoßen haben, auch Straftäter. Oder seh ich da was falsch?

  • Flötzinger am 10.05.2022 20:46 Uhr / Bewertung:

    Absurd hoch? Diese Kleinkriminellen sind mit Geldstrafen davongekommen und gelten nicht als vorbestraft. Aber es zeigt sich wieder, dass es diesen "Aktivisten" nicht um Klimaschutz geht, sondern lediglich darum ihre linksextreme Politik bei Missachtung von Recht und Ordnnng zu verbreiten. Was bitte hat ein Kurdenführer mit der IAA zu tun ?
    Gut, dass diese Leute verurteilt wurden, schließlich wollte man ja anderen Leuten das Demonstrieren verbieten und sie in die rechte Ecke stellen.
    Ob jedoch, dass milde Strafmaß beim Denken hilft und einen postiven Effekt auf die Verurteilten hat, bleibt abzuwarten.

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