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Versuchter Totschlag mit Maßkrug: Angeklagter spricht von Notwehr

Ein 31-Jähriger muss sich seit Donnerstag wegen versuchten Totschlags in München vor Gericht verantworten. Er soll einen 22-Jährigen mit einem Maßkrug mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Vor Gericht spricht der Angeklagte von Notwehr.
AZ/dpa |
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

München - Vor dem Landgericht München II hat am Donnerstag ein Prozess um versuchten Totschlag mit einem Maßkrug begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31 Jahre alten Angeklagten vor, einen heute 22-Jährigen Mann bei einem Volksfest in Murnau am Staffelsee mit einem später auch zerbrochenen Maßkrug mehrere Male auf den Kopf geschlagen zu haben. 

Vier Verhandlungstage soll der Prozess dauern

Beim dritten Schlag zerbrach der Krug nach Angaben der Ermittler. Der 22-Jährige sei dadurch schwer verletzt worden und kam mit Verletzungen am Kopf und im Gesicht ins Krankenhaus. Der Beschuldigte ist auch wegen Körperverletzung angeklagt. Vier Verhandlungstage hat das Gericht für den Prozess angesetzt.

Beschuldigter hat sich auf Notwehr berufen

Zum Prozessauftakt berief sich der Angeklagte auf Notwehr. Er habe sich nur verteidigen wollen, sagte der 31-Jährige vor Gericht. Der 22-Jährige habe zuerst zugeschlagen. Um sich zu wehren, habe er sich mit dem Maßkrug umgedreht und den anderen am Kopf erwischt. Um ihn "auf Abstand zu bringen" habe er dann ein zweites Mal mit dem Krug zugeschlagen.

Beide – Opfer und mutmaßlicher Täter – sagten am ersten Verhandlungstag aus, sich nicht an den ganzen Abend erinnern zu können und Erinnerungslücken zu haben. Beide sollen betrunken gewesen sein.

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1 Kommentar
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  • .x.x. am 25.05.2023 12:23 Uhr / Bewertung:

    Ich hoffe das Gericht verdonnert den brutalen Schläger zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Wer mit einem Maßkrug mehrfach auf einen anderen einschlägt, muss weggesperrt werden! Und bitte nicht die Ausrede "aber er war betrunken"! Wer mit Alkohl nicht umgehen kann, hat auf Volksfesten per se nichts verloren.

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