Verstoß gegen Berufsverbot: Anwälte auf der Anklagebank
72-Jähriger soll gegen Berufsverbot verstoßen haben. Ein Strohmann half ihm offenbar dabei.
München Betrug, Diebstahl und Beihilfe zum Bankrott – Anwalt Peter R. (72, Namen geändert) war im Jahre 2011 wegen dieses wenig standesgemäßen Verhaltens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Berufsverbot.
Weil er dagegen verstoßen haben soll, steht Peter R. nun erneut vor Gericht: wegen Verstoßes gegen das Berufsverbot und Missbrauch von Titeln. Neben ihm wird ein weiterer Anwalt auf der Anklagebank sitzen. Der 46-jährige Hans T. soll als Strohmann fungiert haben und ist wegen Beihilfe angeklagt.
Der 72-Jährige war 2011 verurteilt worden, weil er unter anderem einem Mandanten, der in U-Haft saß, geholfen haben soll, zwei Luxusautos vor dem Finanzamt zu verbergen. Dem Gefängnis entging der Jurist – zwei Jahre auf Bewährung lautete das Urteil –, aber die Richter verhängten ein fünfjähriges Berufsverbot. Er habe schwer gegen seine Berufs- und Standespflichten verstoßen, fanden die Richter.
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Peter R. hatte zwar ein Geständnis abgelegt und seine Zulassung zurückgegeben. Aber von seinem Beruf hat er wohl dennoch nicht lassen können. Die Ermittler werfen ihm jedenfalls vor, dass der Ex-Anwalt bereits kurz nach dem Urteil schon wieder wie ein Anwalt arbeitete: So soll er mit Mandanten gesprochen haben, Schriftsätze verfasst und sogar Gerichtstermine wahrgenommen haben.
Sich selbst soll er dabei zwar meist als Assessor (Gehilfe) bezeichnet haben. Doch die Ermittler sind überzeugt, dass Peter R. mehr als nur geholfen hat. In einem Telefongespräch mit einem Staatsanwalt stellte er sich als Rechtsanwalt vor. Da er zu diesem Zeitpunkt aber bereits nicht mehr zugelassen war, wird ihm der Missbrauch von Titeln vorgeworfen. Auch bei einem Versicherungsformular soll er den Eindruck erweckt haben, noch Rechtsanwalt zu sein.
Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt. Am Mittwoch soll das Urteil gesprochen werden.