Verschwiegene HIV-Infektion: Mann steckt Partnerin an

Als es zum Sex kommt, möchte eine Frau, die an einer Kondomallergie leidet, von ihrem Partner einen Aids-Test sehen. Doch dieser legt ein Bericht ohne HIV-Test vor und steckt die Frau an.
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Vor dem Münchner Landgericht wurde heute das Urteil gesprochen im Prozess um eine Ansteckung mit HIV.
dpa Vor dem Münchner Landgericht wurde heute das Urteil gesprochen im Prozess um eine Ansteckung mit HIV.

Als es zum Sex kommt, möchte eine Frau, die an einer Kondomallergie leidet, von ihrem Partner einen Aids-Test sehen. Doch dieser legt ein Bericht ohne HIV-Test vor und steckt die Frau an.

München - Für die Infizierung mit HIV muss ein Mann seiner früheren Partnerin 115 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Ein Münchner Justizsprecher bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte. Die Zivilkammer des Münchner Landgerichts sprach der infizierten Frau ferner Ersatz aller Folgeschäden zu (Az: 23 O 14459/14).

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Dem Urteil zufolge hatte sich das Paar im Jahr 2012 kennengelernt und dreimal miteinander ungeschützt Sex, wobei die an einer Kondom-Allergie leidende Frau auf einem vorherigen Aids-Test bestand.

Bei Vorlage eines Untersuchungsberichts seines Urologen habe der Mann verschwiegen, dass er sich auf HIV nicht hatte testen lassen. Die Klägerin litt in der Folge an Durchfall und Erbrechen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit. Sie hatte sich infiziert.

Mann will von Infektion nichts gewusst haben

In dem Prozess bestritt der Mann seine Verantwortlichkeit. Er habe von seiner eigenen Infektion damals nichts gewusst und die Frau nicht angelogen. Das Gericht ging jedoch von den Angaben der Klägerin und dem Ergebnis eines Experten-Gutachtens aus. Dem Sachverständigen zufolge hat "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" der beklagte Mann seine damalige Partnerin infiziert.

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Dass dieser vorsätzlich gehandelt hat, ließ sich laut Urteil aber nicht beweisen. Er habe jedoch seine Sorgfaltspflichten "schuldhaft verletzt", als er die Existenz eines negativen Tests vorgegeben habe und sie damit zum ungeschützten Sex verleitete.

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