Vermieter kann Balkonverglasung ablehnen
München - Mieter haben keinen Anspruch darauf, ihren Balkon zu einer Loggia umbauen zu können. Soll der Balkon an einer Seite verglast werden, muss der Vermieter nicht zustimmen, erklärt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern).
Das gilt vor allem, wenn dadurch die einheitliche Fassade des Gebäudes nicht mehr gewährleistet ist. Ein Mieter, der eigenmächtig eine Verglasung anbringt, muss diese auf Verlangen des Vermieters wieder beseitigen.
Auch die Montage von Markisen muss vom Vermieter genehmigt werden, da sie das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verändern und die Konstruktion der Balkonplatte beeinträchtigen können.
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