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Verlegt! "Querdenker" dürfen nicht vor der Feldherrnhalle demonstrieren

Die "Querdenken 089"-Demo am Samstag darf nicht am Odeonsplatz stattfinden, das Kreisverwaltungsreferat hat die Veranstaltung auf die Theresienwiese verlegt.
Michael Schleicher,
Ralph Hub
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Der Odeonsplatz mit der Feldherrnhalle: Hier hatten die Organisatoren die Demo eigentlich geplant. (Archivbild)
Der Odeonsplatz mit der Feldherrnhalle: Hier hatten die Organisatoren die Demo eigentlich geplant. (Archivbild) © imago images / ZUMA Wire

München - Die "Querdenken 089"-Demo am Samstag mit 5.000 angekündigten Teilnehmern darf nicht am Odeonsplatz, vor der Feldherrnhalle, stattfinden.

Teilnehmerzahl gesenkt, Demozug untersagt

Wie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Donnerstagmittag mitteilte, wurde die Veranstaltung unter strikten Auflagen auf die Theresienwiese verlegt. Auch die geplante Teilnehmerzahl wurde nicht gestattet, das KVR erlaubt maximal 1.000 Demo-Teilnehmer. Der angemeldete Demonstrationszug durch die Münchner Innenstadt ist behördlich per Verbotsverfügung untersagt.

Das KVR bezieht sich bei den Auflagen auf die Gefahrenprognose der Münchner Polizei sowie die infektionsschutzrechtliche Bewertung des städtischen Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU). Das KVR betont zudem, dass die strengen Auflagen bei Demos auf der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung basiert.

Auf "Querdenken"-Demo: Maskenpflicht und Mindestabstand

Die Demo-Teilnehmer müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen unter freiem Himmel müssen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Maske tragen. Das hat der Bayerische Ministerrat am Dienstag beschlossen. "Verstöße gegen Abstandsregeln und andere Auflagen werden strikt geahndet", teilt das KVR mit.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte bereits an, Verstöße gegen die Auflagen der Behörden mit Bußgeldern zu ahnden. "Unser Ziel ist, Freiheit der Versammlung zu ermöglichen. Aber kein Chaos, wie es in Berlin war", sagte Söder.

Die Demo auf der Theresienwiese startet um 15 Uhr, spätestens um 19.30 Uhr muss die Veranstaltung wieder beendet sein. Die Polizei kontrolliert bereits an den Zu- und Abgängen, um die Teilnehmerzahl steuern zu können. Zudem darf die Demo nur auf einer klar gekennzeichneten Fläche vor Ort stattfinden.

"Querdenken"-Demo: Juristische Entscheidung?

Die Demo-Veranstalter haben jetzt die Möglichkeit, juristisch gegen die Entscheidung des KVR vorzugehen. Nach Angaben eines Sprechers des Münchner Verwaltungsgerichtes wurden Eilanträge gegen die Auflagen angekündigt, die zunächst aber noch nicht bei Gericht eingegangen waren.

In Berlin war vor rund einer Woche eine Groß-Demonstration aufgelöst worden. Am selben Tag überrannten abends Hunderte Menschen Absperrungen am Reichstagsgebäude und stürmten die Treppe hoch. Einige schwenkten dabei Reichsfahnen.

Polizei will historisch belastete Objekte sichern

Ähnliche Szenen sollen am Wochenende in München nicht zu sehen sein. Es gebe in der Stadt etliche historisch belastete Objekte, die man sichern werde, um zu verhindern, dass Demonstranten ähnliche Bilder inszenieren können wie am Reichstagsgebäude, heißt es aus dem Polizeipräsidium.

Ein breites Bündnis linker Organisationen will sich am Samstag mit einer Kundgebung gegen die geplante Demonstration der Vereinigung "Querdenken 089" richten. Das Motto der Veranstaltung ab 11 Uhr am Geschwister-Scholl-Platz lautet "Solidarität statt rechter Verschwörungswahn". Zu der Kundgebung werden rund 1.000 Teilnehmer erwartet.

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44 Kommentare
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  • Lisa35 am 11.09.2020 09:59 Uhr / Bewertung:

    Eine Schande, wie mit dem für eine Demokratie unverzichtbaren Demonstrationsrecht verfahren wird. Ich bin Juristin und sehe dieses Land auf Abwegen. Das schlimmste ist, dass die meisten Bürger es nicht mal merken, wie man ihnen ihre Recht nimmt, sondern es gut heißen. Wacht doch bitte endlich auf!

  • Der wahre tscharlie am 11.09.2020 14:54 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Lisa35

    "Ich bin Juristin und ......."
    So so, Juristin. Dann ist Ihnen sicherlich auch bekannt, dass das Demonstrationsrecht im GG verankert ist. Und die Demo darf ja stattfinden, nur auf einem anderen Platz und unter Auflagen wg. Corona.
    Da Ihr aber Corona nicht anerkennt, wollt Ihr die Demo nach eurem "Weltbild" abhalten.
    Man bewahre mich vor Menschen, die die Regierung incl. GG in Frage stellen, wenn sie nicht genau ihren Willen durchsetzen können.

  • 089 am 11.09.2020 15:37 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    LOL! Sie scheint eher Recht(s)schreiberin als Juristin zu sein. Wurst! Viel Spaß morgen Lisa.

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