Verkürzte Bearbeitungszeit im Nu

Asylverfahren verkürzen leicht gemacht – zumindest auf dem Papier. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat einen bürokratischen Trick gefunden.
Anja Perkuhn |
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Einen Termin zur Aktenanlage hat beispielsweise dieser Asylbewerber bekommen für den 6. Juni 2016 - den Bescheid dazu bekam er am 1. Oktober.
Einen Termin zur Aktenanlage hat beispielsweise dieser Asylbewerber bekommen für den 6. Juni 2016 - den Bescheid dazu bekam er am 1. Oktober.

München – Was tun, wenn die Behörden nicht mehr hinterherkommen mit all den Asylanträgen, aber Politiker aller Parteien eine Beschleunigung der Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fordern?

Der Bayerische Rundfunk hat jetzt eine Möglichkeit herausgefunden: Das BAMF gibt Antragstellenden mitunter schon jetzt einen Bescheid – mit einem „Termin zur Aktenanlage“, der auf einen Sommermonat im kommenden Jahr datiert ist. Im Grunde ist es also ein Bescheid darüber, dass das Verfahren sieben bis acht Monate nach deren Einreise nach Deutschland beginnt. Der formale Beginn wird einfach weiter nach hinten gelegt – die Asylbewerber sind bis dahin zur Untätigkeit gezwungen. "Die Regierung unterläuft da ihre eigenen gesetzlichen Vorgaben", kritisiert Günther Bauer, Vorstand der Inneren Mission München. "Da werden Probleme generiert, von denen man jetzt schon absehen kann, dass man sich hinterher darüber aufregt."

Lesen Sie auch: Innere Mission München - Spenden-Stopp beendet, Mitarbeiter gesucht

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