Verhandlungs-Schlappe für Zschäpe und Wohlleben

München - Die Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben sind im Münchner NSU-Prozess erneut mit Anträgen gescheitert. Wohlleben hatte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt, der abgelehnt wurde. Darüber hinaus verlangte Zschäpe erneut vergeblich, ihre drei Alt-Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm abzuberufen.
Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios und muss sich für die Mordserie und zwei Sprengstoffanschläge verantworten, die der Gruppe vorgeworfen werden. Neun der zehn Mordopfer waren türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende. Wohlleben ist als mutmaßlicher Beschaffer der "Ceska"-Pistole angeklagt, die bei den neun fremdenfeindlich motivierten Morden verwendet worden sein soll.
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Am Donnerstag stellte das Gericht Zschäpe den Beschluss zu, in dem der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Entlassung von dreien ihrer inzwischen vier Pflichtverteidiger ablehnt. Er begründet sein Nein damit, dass es keine ausreichenden Gründe für einen solchen Schritt gäbe. Außerdem hält er ihr vor, "dass es die Angeklagte ist, die sich der durch die Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm mehrfach angebotenen Kommunikation verschließt". Der Beschluss liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Befangenheitsantrag von Zschäpe wird erwartet
Heer, Stahl und Sturm hatten Zschäpe seit Beginn des Verfahrens zum Schweigen geraten. Spätestens seit dem Sommer 2015 äußerte sich Zschäpe aber in mehreren Schreiben an das Gericht kritisch über ihre Anwälte und deutete an, sie wolle doch "etwas sagen". Das Gericht stellte ihr daraufhin den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger zur Seite. Mit Unterstützung Grasels und seines Kanzleipartners Hermann Borchert bereitete sie eine Erklärung vor, mit der sie im Dezember ihr Schweigen brach.
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Justizkreise erwarten, dass Zschäpe beim nächsten Verhandlungstag kommenden Dienstag mit einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht reagieren könnte.
Wohlleben hatte Götzl vergangene Woche vorgeworfen, unnötig scharf mit einem seiner Verteidiger umgesprungen zu sein, und hatte Befangenheit geltend gemacht. Das wiesen drei andere Richter des Münchner Staatsschutzsenats aber zurück.