Vergewaltigungsprozess in München: Angeklagter streitet Tat ab

Am Landgericht: Laut Anklage soll sich ein 30-Jähriger an einer jungen Frau, die er im Atzinger kennengelernt hatte, vergangen haben.
John Schneider
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Der Angeklagte mit seinem Anwalt.
Der Angeklagte mit seinem Anwalt. © Bernd Wackerbauer

München - "Mein Mandant streitet jegliche Straftat ab." Das erklärt Strafverteidiger Philip Müller, nachdem der Staatsanwalt die Anklage gegen Peter S. (Namen geändert) verlesen hat. Dem 30-Jährigen wird die Vergewaltigung einer heute 24 Jahre alten Frau zur Last gelegt.

Angeklagter soll Opfer nach Feier im Atzinger vergewaltigt haben

Das war laut Anklage geschehen: Susanne T. feierte am 17. Dezember 2019 mit Freunden im Atzinger in der Schellingstraße ihren Studienabschluss. In den frühen Morgenstunden stieß auch der Angeklagte zu den Feiernden.

Nachdem die Gaststätte die Türen schloss, begleitete die junge Frau Peter S. zu der Wohnung seines Freundes, wo er für ein paar Tage zu Gast war. Kaum hatten die beiden die Wohnung betreten, soll Peter S. begonnen haben, die 24-Jährige auszuziehen. Die stark alkoholisierte Frau habe versucht, ihm klarzumachen, dass sie keine Lust habe. Ohne Erfolg.

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Auch als sie dann versuchte, die Wohnung zu verlassen, ließ der Angeklagte laut Anklage nicht von ihr ab. Die Frau habe dann versucht, ins Badezimmer zu fliehen, aber Peter S. sei es gelungen, die Tür aufzudrücken. Dort habe er sie dann vergewaltigt.

24-Jährige durch die Tat schwer psychisch belastet

Erst nach einer zweiten Vergewaltigung - diesmal im Wohnzimmer - ließ der Mann laut Anklage von seinem Opfer ab. Susanne T. wollte gehen, vermisste aber ihren Rucksack. Als sie Peter S. danach fragte, schlug er ihr ins Gesicht.

Das Opfer habe zahlreiche Abschürfungen und Hämatome erlitten. Dazu kämen Einblutungen, Einrisse und Schmerzen im Bereich der Scheide, so der Staatsanwalt. Die 24-Jährige sei durch die Tat schwer psychisch belastet.

Der Vorsitzende Richter Christian Daimer erläutert dem Angeklagten, dass ein frühzeitiges Geständnis große strafmildernde Wirkung hat. Aber es bleibt dabei: Die Vorwürfe werden bestritten und ansonsten keine Angaben gemacht. Der Prozess wird fortgesetzt.

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