Vergewaltigungsprozess gegen Hochschulprofessor beginnt

München - Die Münchner Musikhochschule schaut gespannt auf das Landgericht München I. Dort beginnt am Freitag der Prozess gegen den Komponisten und ehemaligen Hochschulprofessor Hans-Jürgen von Bose. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Schwester eines seiner Studenten, mit der er eine Beziehung führte, vergewaltigt zu haben. Sein Verteidiger Steffen Ufer weist die Vorwürfe zurück und betont, dass er einen Freispruch erwartet.
Professor soll Opfer mit Drohung gefügig gemacht haben
Die Vorwürfe gegen den Musiker gehen zurück in die Jahre 2006 und 2007. Damals führte die junge Frau, das mutmaßliche Opfer, eine Beziehung mit dem deutlich älteren Professor ihres Bruders. Er soll sie, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor, unter anderem mit der Drohung sexuell gefügig gemacht haben, er könne ihren Bruder beruflich ruinieren, wenn sie nicht tue, was er von ihr verlange. Angeklagt ist er wegen Vergewaltigung in drei Fällen und wegen Drogenbesitzes.
Von Bose ist nicht der erste hochrangige Professor der Hochschule, der wegen eines Sexualdeliktes angeklagt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das den früheren Hochschulpräsidenten Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte.
Musikhochschule "kein Platz für sexualisierte Gewalt"
"Ich bin erleichtert, dass der Strafprozess gegen Hans-Jürgen von Bose nun beginnt", sagte Hochschulpräsident Bernd Redmann, der Nachfolger Mausers, vor Prozessbeginn. "Wir warten schon lange auf die gerichtliche Klärung der Vorwürfe. Die lange Dauer der Ermittlungen von Anfang 2015 bis heute ist eine enorme Belastung für alle Beteiligten."
An der Hochschule sei "kein Platz für sexualisierte Gewalt oder Machtmissbrauch. Wir werden sicherstellen, dass unsere Hochschulangehörigen heute und in Zukunft bestmöglich vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch geschützt sind". Externe Ombudsstellen seien eingerichtet, Frauenbeauftragte gestärkt, Unterricht in Privaträumen verboten worden.