Münchner Musikhochschule: Ex-Präsident kämpft gegen Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag in Karlsruhe die Revision im Fall des wegen sexueller Nötigung verurteilten Ex-Präsidenten der Musikhochschule München. 
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Siegfried Mauser war von 2003 bis 2014 Präsident der Hochschule für Musik und Theater (HfMuT) in München.
Sina Schuldt/dpa Siegfried Mauser war von 2003 bis 2014 Präsident der Hochschule für Musik und Theater (HfMuT) in München.

Der BGH verhandelt am Dienstag die Revision des wegen sexueller Nötigung verurteilten Ex-Präsidenten der Musikhochschule München.

München/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstagvormittag in Karlsruhe die Revision im Fall des wegen sexueller Nötigung verurteilten Ex-Präsidenten der Musikhochschule München.

Das Landgericht München I hatte Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte demnach eine Sängerin, die sich um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

Münchner Musikhochschule: Ex-Präsident vor Gericht

In einem weiteren Fall war Mauser vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Revision des Angeklagten richtet sich gegen dessen Verurteilung, die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen den Freispruch. Mauser war von 2003 bis 2014 Präsident der Musikhochschule in München. (Az: 1 StR 39/19)

Lesen Sie hier: Nach Missbrauchsvorwürfen - Musikhochschule München zieht Konsequenzen

Lesen Sie hier: Dritter Tatverdächtiger an Münchner Musikhochschule

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.