Verfassungsgericht verhandelt über Mietenstopp-Volksbegehren

München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof befasst sich in der kommenden Woche mit dem Volksbegehren Mietenstopp. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag auf Anfrage mit. Für den 18. Juni wurde eine mündliche Verhandlung angesetzt. Wann eine Entscheidung ergehen soll, war zunächst noch unklar.
Das Innenministerium hat das Volksbegehren wegen rechtlicher Bedenken vorerst auf Eis gelegt und dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung übergeben. Nach Einschätzung der Juristen des Ministeriums darf Bayern einen Mietenstopp nicht per Landesgesetz regeln – denn für das Mietrecht ist ausschließlich der Bund zuständig.
Volksbegehren: Mehr als 52.000 Unterschriften gesammelt
Die Organisatoren des Mietenstopp-Begehrens haben mehr als 52.000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern, dass in 162 bayerischen Städten und Gemeinden die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden.
Mietenstopp-Kampagnenleiter Matthias Weinzierl setzt große Hoffnungen in die Verhandlung: "Wir sind optimistisch, dass das Gericht im Sinne von Bayerns Mieterinnen und Mietern handeln wird – und das Volksbegehren zulässt."
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