Urteil: Vier Jahre Haft für Missbrauchs-Opa (79)

München - Reue, so sagt Hans M. (79, Name geändert) bei seinen letzten Worten sinngemäß, sei der Weg, um Vergebung von Gott zu bekommen. Und reuen tue ihn sehr, was er seinen zwei Enkeltöchtern angetan hat. 38 Fälle des sexuellen Missbrauchs listete die Anklage, verurteilt wurde er am Freitag in elf Fällen.
Seinen Geburtstag Anfang Oktober wird der noch 79-Jährige im Gefängnis verbringen, sowie drei weitere.
Die Entschuldigung kommt zu spät
Ob er hinter Gittern Vergebung finden wird. Man weiß es nicht, was die himmlische betrifft, ist es freilich schwer nachzuprüfen. Irdische Vergebung scheint schwierig. Kurz vor der Verhandlung hat sich M. bei seinen beiden Opfern, seinen heute 28 und 29 Jahre alten Enkeltöchtern, in einem Brief entschuldigt. Angenommen haben die Frauen diese Entschuldigung nicht. Selbst sein Verteidiger, Maximilian Grashey bemerkt bei seinem Plädoyer, dass die schriftliche Entschuldigung doch recht spät erfolgt sei "für meine Begriffe eigentlich zu spät".
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Zugutegehalten wird M., dass er gleich ein Geständnis abgelegt hat, als die Vorwürfe herauskamen. Seinen Opfern ersparte er so, im Verhandlungssaal erscheinen zu müssen. Viele der Taten hätten ihm ohne seine Aussage schwer nachgewiesen werden können, die Erinnerung der Frauen ist brüchig: Jahre sind vergangen, vieles haben sie verdrängt.
Seine Tochter ist im Gerichtssaal
27 der Taten, bei denen Zeit und Ort nicht mehr zu rekonstruieren sind, werden von der Staatsanwaltschaft deshalb fallengelassen. Elf Taten bleiben. Die Staatsanwaltschaft möchte sie mit fünf Jahren und sechs Monaten bestraft sehen, ebenso der Nebenklägervertreter, Christian Schulvater: "Er durfte aufgrund des Schweigens seiner Opfer ein unbeschwertes Leben führen." Das Leben eines angesehenen Großvaters.
Der Verteidiger des 79-Jährigen, Maximilian Grashey, fordert vier Jahre Haft. Er führt an, dass sein Mandant den Opfern bereits sein gesamtes Erspartes, 4.000 Euro, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs überwiesen hat.
Vier Jahre lautet auch das Urteil des Landgerichts. Hans M. nickt leicht, als es verkündet wird. Seine jüngste Tochter sitzt im Zuschauerraum. Kurz bevor ihr Vater in Handschellen abgeführt wird, darf sie noch kurz zu ihm. "Ich soll dir Grüße ausrichten – auch von meinen Geschwistern." Ob sie damit auch die Eltern der Opfer meint, sagt sie nicht.