Urteil: Vermieter muss Security selbst zahlen

Mieter dürfen nicht für Luxusnebenkosten zur Kasse gebeten werden, urteilt das Landgericht.
von  AZ
In den Lenbachgärten sind neben Luxusappartements auch 51 geförderte Wohnungen.
In den Lenbachgärten sind neben Luxusappartements auch 51 geförderte Wohnungen. © AZ-Archiv

München - Mieterverein-Mitglieder, die in sozial geförderten Wohnungen im Luxusquartier Lenbachgärten mieten, bekommen hohe Nebenkostenbeiträge teilweise zurückerstattet. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor, wie der Mieterverein München mitteilt. Es stellt klar: Verzichtbare Luxusnebenkosten müssen Mieter nicht tragen.

Security sind keine "umlagefähigen Betriebskosten"

Konkret geht es um Kosten für den Wach- und Sicherheitsdienst. Nach Überzeugung der Richter dient das Patrouillieren auf dem Gelände vor allem "dem Schutz des Eigentums des Vermieters sowie der Öffentlichkeit und weniger dem Schutz des Mieters". Es handele sich daher "nicht um umlagefähige Betriebskosten".

Allein für die Jahre 2013 bis 2015 muss der Eigentümer demzufolge 1.408,95 Euro plus Zinsen an den klagenden Mieter zurückzahlen.

Mieterverein fordert Rückzahlungen

Der Mieterverein hat nach dem Rechtsspruch für alle Mitglieder, die in den Lenbachgärten mieten, entsprechende Rückzahlungen eingefordert. Bis Ende März will die Immobilien-Verwaltung diese nun für alle dortigen Mitglieder des Mietervereins für 2013 bis 2017 berechnen.

Seit 1994 muss in München bei Neubauten ein Teil des Wohnraums für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden. In den Lenbachgärten werden 30 Wohnungen einkommensorientiert gefördert. 21 Wohnungen sind sozial gebunden nach dem München-Modell.

Lesen Sie hier: Mietenstopp in München - Erste Hürde geschafft

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