Urteil: Prügelpolizist degradiert

Vor einem Jahr wurde ein Polizist wegen Körperverletzung im Amt an einer jungen Frau verurteilt. Nun muss der Beamte auch berufliche Konsequenzen ziehen.
von  dpa

München - Ein Jahr nach seiner Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt an einer jungen Frau ist ein Münchner Polizist degradiert worden. Das Verwaltungsgericht München stufte den 35-jährigen Beamten am Montag auf Antrag seines Dienstherrn vom Polizeihauptmeister um zwei Dienstgrade zum Polizeimeister herab.

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Die 24-jährige Frau hatte in Handfesseln in in einer Zelle auf einer Pritsche gelegen, die anwesenden Beamten wüst beschimpft und dem Polizeihauptmeister ins Gesicht gespuckt. Nach seiner Darstellung hatte sie sich dann zu einem Kopfstoß aufgebäumt, worauf er ihr einen Schlag versetzte und dabei Nasenbein und Augenboden brach. Das Strafgericht hatte ihn wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Auch das Verwaltungsgericht wertete den Schlag als provozierte, "einmalige persönlichkeitsfremde Tat" - nur deshalb sei er nicht aus dem Dienst entfernt worden.

Die Degradierung bringt dem Familienvater erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Auf den Beamten kommen auch noch Regressforderungen des Freistaats zu, der dem Opfer Schmerzensgeld gezahlt hat.

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