Jetzt droht dem Prügelpolizisten die Degradierung
München - Der nächste Akt in der Geschichte des so genannten Prügelpolizisten von der Au geht am Montag am Verwaltungsgericht über die Bühne: Der Freistaat Bayern beantragt die disziplinarrechtliche Zurückstufung. Der Polizist könnte demnach zwei seiner vier Sterne auf den Schulterstücken verlieren und zum einfachen Polizeimeister degradiert werden.
Die Begründung: Frank W. (34) habe im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit beim Polizeipräsidium München ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen.
Das war geschehen: Die 23-jährige Tierarzthelferin Teresa Z. rief nach einem Streit mit ihrem Freund die Polizei. Als die Beamten die Streithähne auf die Wache mitnehmen wollen, wehrt sich Teresa Z. vehement, wird hysterisch. An der Polizeiwache in der Au angekommen, wird die sich weiter heftig wehrende Frau gefesselt.
Dann beugt sich der Polizist Frank W. über sie, will sie beruhigen. Teresa Z. soll ihm dann heftig ins Gesicht gespuckt haben. Der Polizist drückt ihren Kopf zur Seite, lässt dann wieder los, beugt sich aber nochmals über sie. Wieder macht Teresa Z. eine Kopfbewegung in seine Richtung. Frank W. glaubt an einen versuchten Kopfstoß. Er habe sich schützen wollen, sagt er, und die Frau dabei einmal reflexartig getroffen.
Der Beamte wird vom Amtsgericht zu zehn Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Ein Gutachter hatte die Notwehr-Version als unrealistisch eingeschätzt. Frank W. aber blieb dabei: Er habe sich nur verteidigt, das sagt der Polizeibeamte auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Sein Chef war da Hubertus Andrä war da einsichtiger. Der Münchner Polizeipräsident entschuldigte sich bei Teresa Z. für das Unrecht, das ihr widerfahren war. Er schreibt dem Prügelopfer: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, ihnen persönlich mitzuteilen, dass es mir leid tut, dass Sie dadurch erhebliche Verletzungen erlitten haben. Verletzungen, die vielleicht tiefer gehen, als die sichtbaren Wunden es ahnen lassen.“ Ähnliche Worte hätte sich die Frau, die so übel zugerichtet wurde, wohl auch von Frank W. gewünscht.
Dabei kann Frank W. gleich in zweifacher Hinsicht noch von Glück reden. Hätte das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ausgesprochen, wäre er automatisch aus dem Dienst entfernt worden. Frank W. war zunächst suspendiert worden, durfte nach 15 Monaten aber im Herbst 2014 im Innendienst seine Polizeiarbeit wieder aufnehmen.
Auch sein Arbeitgeber, der Freistaat Bayern, fordert jetzt nur die Zurückstufung des Beamten, nicht aber die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Eine Unbekannte in der Gleichung bleibt aber: Das Verwaltungsgericht ist nicht an die Degradierungs-Forderung des Freistaats gebunden. Die Richter könnten heute auch eine härtere Strafe aussprechen. Droht Frank W. vielleicht doch noch die Entfernung aus dem Beamtendienst?