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Urteil gefallen: Giftmischerin muss in die Psychiatrie

Die Frau, die mehrere Getränke vergiftet und damit fünf Menschen ins Lebensgefahr gebracht hatte, muss in die Psychiatrie. Wegen einer paranoiden Schizophrenie gilt sie als schuldunfähig.
AZ/dpa |
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Die Angeklagte beim Prozessauftakt.
Die Angeklagte beim Prozessauftakt. © Sven Hoppe (dpa)

München - Weil sie Getränke vergiftet und damit fünf Menschen in Lebensgefahr gebracht hat, muss eine 57-Jährige für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie.

Das Landgericht München I kam am Freitag zu dem Schluss, dass sie ihr Handeln wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht steuern konnte, als sie die Taten beging. Die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte der Frau zuvor versuchten Mord in fünf Fällen vorgeworfen, wegen der Schuldunfähigkeit aber eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie beantragt.

Frau vergiftete mehrere Personen

Das Gericht ist überzeugt, dass die Frau 2018 bei einer Ausstellungseröffnung im Münchner Gasteig Apfelschorle vergiftet hatte. Zwei damals sieben und zehn Jahre alte Mädchen tranken davon und wurden bewusstlos.

2020 versetzte sie Limonadenflaschen in Supermärkten mit der giftigen Substanz Gamma-Butyrolacton, sogenanntem Liquid Ecstasy oder K.o.-Tropfen. Zwei Frauen (34, 42), die die Ware gekauft und getrunken hatten, mussten sofort medizinisch behandelt werden, einem 48-jährigen Mann ging es nach dem Verzehr schlecht. Die Dosis der Lösungsmittel hätte nach Einschätzung von Ermittlern tödlich wirken können.

Die Polizei warnte die Bevölkerung – und fasste nach einigen Wochen die Tatverdächtige. Die Ermittler waren ihr auf die Schliche gekommen, weil sie mit einer EC-Karte gezahlt und so ihre Daten hinterlassen hatte. An den manipulierten Flaschen fand sich dann auch ihre DNA.

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Beschuldigte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen

Im Verfahren vor dem Landgericht München I hatte sich die 57-Jährige nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sie sagte allerdings aus, dass sie eine Stimme höre, die zu ihr gesagt habe: "Ich kann Dich auch zum Mörder machen."

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