Urteil: Bewährungsstrafen im Wertstoffhof-Skandal

Urteil im Bestechungsprozess: Vier Mitarbeiter der Abfallwirtschaft gestehen ihre Taten. Im Wertstoffhof abgegebene Gegenstände haben sie einfach weiterverkauft.
John Schneider |
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Bestechlich: Die Angeklagten mit ihren Anwälten.
Petra Schramek Bestechlich: Die Angeklagten mit ihren Anwälten.

München - Das Großreinemachen der Justiz beim Wertstoffhof-Skandal hat am Mittwoch seine Fortsetzung gefunden. Auf der Anklagebank sitzen vier Männer (44 bis 52 Jahre alt), die für den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWM) beim Obermenzing Wertstoffhof gearbeitet hatten. Ihre Position nutzten sie aus, um abgegebene Wertgegenstände unter der Hand an zwei Händler weiterzuverkaufen. Im September waren diese Händler zu jeweils einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch die AWM-Mitarbeiter kamen am Mittwoch mit sieben bis acht Monaten Haft auf Bewährung relativ glimpflich davon.

Für die Stadt bedeuten die abgegebenen Wertgegenstände eine wichtige Einnahmequelle. Die Sachen vom Autoradio über Nähmaschinen bis hin zum Wäschetrockner werden regelmäßig in Halle 2 versteigert. Allein im Jahre 2013 erlöste die Stadt aus solchen Verkäufen 436.122,50 Euro.

Es war ein System, an dem alle beteiligt gewesen seien, sagt ein Angeklagter am Mittwoch. Das Geld (250 Euro pro Lieferung) sei aber nicht eingesteckt worden, sondern kam in die Brotzeitkasse.

Dass die Strafen eher milde ausfielen, lag an einem Deal der Prozessbeteiligten. Alle vier Angeklagten gestanden, so dass ohne große Beweisaufnahme ein Urteil ergehen konnte. Die Strafen liegen im Rahmen bisheriger Urteile, sagt Verteidiger Joachim Schwarzenau. Kollegen der vier AWM-Mitarbeiter seien nicht höher als mit zehn Monaten auf Bewährung bestraft worden.

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