Urteil am Amtsgericht München: Zwei Spediteure zu Haftstrafen verurteilt

Die wissentliche falsche Lagerung ihrer Lkw und fragwürdige Geldgeschäfte wurden zwei Spediteuren aus München zum Verhängnis.
von  AZ
Vor Gericht räumten beide Angeklagten den Sachverhalt ein. Sie wurden zu sechs bzw. sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Vor Gericht räumten beide Angeklagten den Sachverhalt ein. Sie wurden zu sechs bzw. sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. © David Ebener/dpa

Die wissentlich falsche Lagerung ihrer Lkw und fragwürdige Geldgeschäfte mit arabischen Partnern wurden zwei Spediteuren aus München zum Verhängnis.

München - Die angeklagten Vergehen lesen sich etwas sperrig, für die beiden Verurteilten bedeuten sie allerdings eine Freiheitsstrafe von sieben und sechs Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 4.000 Euro.

Der Richter am Amtsgericht verurteilte einen 26-jährigen Speditionskaufmann aus München wegen des "unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen, fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Anlagen und fahrlässiger unerlaubter Erbringung von Zahlungsdiensten", einen ebenfalls 26-jährigen Neufahrner "wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen und fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Anlagen".

Geldwerter Schrott

Beide Männer gründeten Ende 2007 eine Gesellschaft, die Speditionsleistungen, insbesondere den Transport von Fahrzeugen in afrikanische und arabische Länder, erbringt. Bei einer Kontrolle am 19. März 2015 wurde festgestellt, dass auf dem 5.100 Quadratmeter großen Firmengrundstück in der Riesenfeldstraße neben 30 FCKW- haltigen Kühlschränken und weiterem Elektroschrott insgesamt 128 Autos und Lkw lagerten und auf ihren Export warteten.

Die Fahrzeuge waren auf unbefestigtem Grund abgestellt. 38 dieser Fahrzeuge waren noch mit den Betriebsstoffen gefüllt, obwohl sie nicht mehr betriebstüchtig und schrottreif waren. Die beiden Spediteure nahmen in Kauf, dass aufgrund des maroden Zustands der gelagerten Fahrzeuge Altöle und Batterie- sowie Motorflüssigkeiten auslaufen und den Boden verunreinigen konnten. Ihnen war außerdem bewusst, dass sie ihr Grundstück als Abfall-Lagerungsplatz benutzten, für den sie eine Genehmigung hätten beantragen müssen.

In der Verhandlung räumten beide den Sachverhalt im Wesentlichen ein. Sie bestritten aber, dass die Fahrzeuge schrottreif waren und eine Reparatur den Fahrzeugwert deutlich überschritten hätte. "Die (…) Fahrzeuge wurden durch den Sachverständigen (…) begutachtet, der jeweils ein auffälliges Missverhältnis zwischen den notwendigen Reparaturkosten (...) und dem noch vorhandenen Fahrzeugwert überzeugend begründet hat. Der Sachverständige ist bei seiner Beurteilung auch von zutreffenden Grundlagen ausgegangen. Insbesondere hat er ein deutliches Missverhältnis erst dann angenommen, wenn die Reparaturkosten mehr als 150 Prozent des Fahrzeugwerts betrugen", so das Urteil.

Fünf- und sechsstellige Überweisungen für Kunden im arabischen Raum

Der 26-jährige Münchner musste sich vor Gericht noch wegen eines anderen Vergehens verantworten. Der Mann war Geschäftsführer einer weiteren Firma, die bei der UniCredit Bank ein Geschäftskonto unterhielt. Auf diesem Konto gingen von Januar 2011 bis Mai 2015 insgesamt 2162 Überweisungen mit fünf- und sechsstelligen Euro-Beträgen ein.

Diese Beträge ließ er sich von der Bank in bar auszahlen und gab sie dann an Kunden im arabischen Raum weiter. Diese hatten vor, mit dem Geld in Deutschland Kraftfahrzeuge und anderes Frachtgut zu kaufen, das dann wiederum von der Firma des Angeklagten ins Ausland transportiert werden sollte - ein praktischer Kreislauf für alle Beteiligten.

In dem Vier-Jahres-Zeitraum wurden monatlich durchschnittlich 40 Geldtransfers mit einem Volumen von jeweils rund 1,8 Millionen Euro vorgenommen.

Von Millonenumsätzen zu Kündigungen

Das Problem: Solche Zahlungsdienste sind erlaubnispflichtig. Doch weder der 26-Jährige, noch seine Firma waren im Besitz einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Für diese "fahrlässige unerlaubte Erbringung von Zahlungsdiensten" brummte das Gericht dem Mann einen Monat mehr auf - insgesamt wurde er zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bei der Höhe der Strafen hat das Gericht berücksichtigt, dass die beiden Verurteilten den Geschäftsbereich zwischenzeitlich geändert haben. Sie exportieren nunmehr ausschließlich Lkw, was zu einem deutlichen Umsatzrückgang geführt hat. Insgesamt drei Mitarbeitern musste betriebsbedingt gekündigt werden.

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