Urteil am Amtsgericht München: Schnee auf dem Nachbargrundstück ist in Ordnung

Wenn der Nachbar Schnee schnippt und dabei ein paar Ladungen auf dem Nachbargrundstück ablädt, ist das dann eine Beeinträchtigung des eigenen Eigentums? Nein, urteilte nun das Amtsgericht München.
AZ, dpa |
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Wer seinen Schnee auf dem Nachbargrundstück ablädt, beschädigt nicht zwangsläufig dessen Eigentum.
dpa Wer seinen Schnee auf dem Nachbargrundstück ablädt, beschädigt nicht zwangsläufig dessen Eigentum.

München - Ein paar Schaufeln Schnee haben in München einen Nachbarschaftsstreit verursacht, der nun vom Amtsgericht entschieden wurde.

Ein Mann hatte auf Unterlassung geklagt, weil sein Nachbar beim Schneeschippen ab und zu ein bis zwei Schaufeln auf sein Grundstück kippte und dadurch angeblich sein Rasen zerstört wurde. Und zwar, so der Anwalt des Klägers, sei die Schneeschnipp-Aktion absichtlich unternommen worden.

Sein Nachbar habe ihm "hämisch in die Augen" geschaut und die Schaufeln absichtlich abgeladen und damit den Rasen kaputt gemacht, so die Argumentation.

Schnee auf dem Nachbargrundstück abgeladen

Die Richterin sah das anders und wies die Klage ab. Das gelegentliche Ablagern von zwei Schaufeln Schnee, selbst wenn sie absichtlich sei, sei keine Beeinträchtigung, teilte das Gericht am Freitag mit. Dabei handle es sich um eine sehr kleine Menge, die auf dem ebenfalls schneebedeckten Grundstück des Klägers keine spürbaren Auswirkungen habe. 

Das Urteil ist rechtskräftig. Schnee von gestern, sozusagen.

Lesen Sie hier: Tödliche U-Bahn-Schubserei: Angeklagter entschuldigt sich

 

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