Urlaub verpasst: Staat muss Unschuldigem (23) Kosten erstatten

Weil er während der Zeit unschuldig in U-Haft zu saß, konnte ein 23-Jähriger seinen Urlaub nicht antreten und verlangte vom Staat die Kosten erstattet. Dieser weigerte sich jedoch – aus einem ganz skurrilen Grund.
von  avr
Der Staat muss einem 23-Jährigen die Stornogebühren zurückzahlen. (Symbolbild)
Der Staat muss einem 23-Jährigen die Stornogebühren zurückzahlen. (Symbolbild) © dpa

Weil er während der Zeit unschuldig in U-Haft saß, konnte ein 23-Jähriger seinen Urlaub nicht antreten und verlangte vom Staat die Kosten erstattet. Dieser weigerte sich jedoch – aus einem ganz skurrilen Grund.

München - Wegen eines Rauschgiftdelikts saß ein 23-Jähriger 170 Tage lang in Haft -unschuldig, wie sich letztendlich herausstellte. Der Mann wurde schließlich freigesprochen. Zusätzlich erhielt er 4250 Euro als Entschädigung aus der Staatskasse.

Aber das war ihm nicht genug. Der 23-Jährige verlangte noch weitere 2500 Euro. Grund waren entstandene Stornogebühren wegen eines Kenia-Urlaubs, den der Mann für den Zeitraum der U-Haft gebucht hatte und logischerweise nicht antreten konnte. Der Staat weigerte sich jedoch, dem 23-Jährigen das Geld zu zahlen.

Als Grund nannte man, dass der Freistaat keinen "unmittelbaren kausalen Zusammenhang" zwischen der U-Haft und den entstandenen Gebühren feststellen konnte. Die Rücktrittskosten seien schließlich einstanden, da der 23-Jährige die Reise storniert hatte, und nicht etwa, weil er in U-Haft saß – so jedenfalls die skurrile Logik des Staates. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Münchner Ausgabe.

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Landgericht sieht das anders

Das Landgericht München sah die ganze Sache aber anders: Sie widersprach dem Generalstaatsanwalt und verurteilte den Staat zu der Zahlung von 2500 Euro. Diese beinhalten die Stornogebühren von 70 Prozent und die 799 Euro für die Flugtickets.

Das Urteil (Az.: 15 O 17769/14) ist noch nicht rechtskräftig.

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