Uriel Sharef: Gericht weist Anträge zurück
München - Im Strafprozess gegen den früheren Siemens-Vorstand Uriel Sharef hat das Landgericht München den Antrag der Verteidigung auf eine Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Zugleich forderte die Vorsitzende Richterin die Staatsanwaltschaft auf, im Sinne der Aktenwahrheit und Aktenklarheit weitere relevante Akten unter anderem bei der Siemens-Rechtsabteilung anzufordern und der Kammer vorzulegen.
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Sharefs Verteidiger hatte der Staatsanwaltschaft unter anderem eine chaotische Ermittlungsführung vorgeworfen und erklärt, ihm sei nicht ausreichend Einsicht in Ermittlungsakten gewährt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft Sharef Untreue vor, weil er im Zusammenhang mit einem Geschäft für fälschungssichere Ausweise in Argentinien ein Bestechungssystem gedeckt haben soll. Sein Verteidiger hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und die Anklage als absurd und unsinnig bezeichnet. Sharef ist voraussichtlich der letzte ehemalige Top-Manager des Elektrokonzerns, der sich in einem Strafprozess vor dem Landgericht München verantworten muss.