"Nicht zielführend": Citypartner kritisiert geplantes Diesel-Fahrverbot in München

Die Luft soll besser werden, findet auch der Innenstadtverband – aber nicht so.
von  AZ
Kommt ein Diesel-Fahrverbot für Münchens Innenstadt? Das entscheidet der Stadtrat am Mittwoch. (Archivbild)
Kommt ein Diesel-Fahrverbot für Münchens Innenstadt? Das entscheidet der Stadtrat am Mittwoch. (Archivbild) © dpa

München - Am Mittwoch entscheidet der Münchner Stadtrat darüber, ob ab Februar kommenden Jahres – mit Ausnahmen – keine Dieselautos mehr in die Innenstadt fahren dürfen. 

Der Vorschlag stößt auf viel Kritik, auch von Citypartner, dem Verband der Innenstadthändler: Das vorgelegte Konzept sei "nicht zielführend, unverhältnismäßig und formal problematisch", erklärt der Verband in einer Mitteilung. Citypartner beklagt außerdem, dass die Vorlage erst seit Montag öffentlich vorliege, obwohl sie bereits am Mittwoch im Stadtrat behandelt wird.

Citypartner kritisiert Diesel-Fahrverbot

Die Kritik vom Verband zielt vor allem darauf ab, dass die bisherigen Maßnahmen und die technischen Neuerungen bei den Autos bereits wirksam seien. Und dass diese Prognose gemäß der Vorlage auch ohne das Fahrverbot weitergehe. Und: lediglich auf der Landshuter Allee würden nach 2023 noch die Grenzwerte überschritten.

Ebenfalls kritikwürdig aus Sicht von Citypartner: Es fänden sich keine Informationen zu den Auswirkungen des Fahrverbots, also ganz konkret wie viele private Pkw oder gewerbliche Fahrzeuge davon betroffen wären: "Das scheint für das Referat nicht relevant zu sein", schreibt der Verband.

Geplantes Diesel-Fahrverbot in München

Der Stadtrat entscheidet am Mittwoch über ein mehrstufiges Diesel-Fahrverbot in der Innenstadt: Ab Februar 2023 dürften Fahrzeuge bis zur Schadstoffklasse 5 nicht mehr innerhalb des Mittleren Rings fahren – das betrifft auch Autos, die noch keine zehn Jahre alt sind. Ausnahmen soll es aber geben, für Anwohner und Gewerbe. Die sollen bis Frühling 2024 greifen, danach müssen Autobesitzer bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

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