"Unsozial", geldgierig: Münchner Rathaus attackiert Vermieter
München - Der AZ-Bericht "Die Stadt zwingt Hauseigentümer, Studenten zu kündigen", hat im Rathaus am Mittwoch (15. September) heftige Reaktionen zur Folge gehabt. In einer öffentlichen Stellungnahme werden dem Vermieter, der an Studenten, Azubis, Schüler und Berufstätige Zimmer in zwei Einfamilienhäusern vermietet, viele schlechte Absichten unterstellt.
"Zwangs-WGs" in München? Sozialreferat kritisiert Hauseigentümer
Obwohl es noch keine gerichtliche Entscheidung über den Fall gibt, heißt es, der Hauseigentümer strebe nach "maximalem Gewinn", verhalte sich "unsozial" und nutze "Zwangslagen von Menschen aus, die aufgrund beruflicher oder sonstiger privater Umstände sehr schnell jedes sich bietende Angebot annehmen mussten".
Wie berichtet, wohnen 28 Mieter in zwei Häusern in Hadern und Obermenzing. Sie teilen sich Küche und Wohnzimmer, Garten und Waschmaschinen. Der Vermieter bezeichnet das Zusammenleben als WGs. Das Sozialreferat sieht das völlig anders: Es wirft dem Hausbesitzer vor, er vermiete die Zimmer gewerblich, ähnlich wie in einem Boardinghouse oder Hotel. Es handele sich um "Zwangs-WGs".
Kündigung der Mieter gefordert: Stadt begründet mit Zweckentfremdung von Wohnraum
Mit zwei Bescheiden, datiert von Ende Juli und Anfang August hat das Sozialreferat den Eigentümer aufgefordert, den Mietern unverzüglich zu kündigen. Andernfalls drohen Zwangsgelder von mehr als 40.000 Euro.
Die Stadt begründet ihren Vorwurf der Zweckentfremdung von Wohnraum unter anderem damit, dass die Mieter keinen Einfluss darauf hätten, mit wem sie zusammenleben. Die Auswahl der Bewohner übernimmt der Vater des Hausbesitzers.
Fall wird geprüft: Junge Mieter dürfen vorerst bleiben
Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht, der Vermieter hat Klage eingereicht gegen die Stadt. Wann das Gericht entscheidet, ist noch unklar. Christoph Limm, der Anwalt des Vermieters, rechnet mit einem Termin im Oktober.
Unterdessen will das Sozialreferat den "Verwaltungsvorgang" bis Ende September noch mal prüfen, hat es dem Gericht mitgeteilt.
Für die jungen Bewohner in den beiden Häusern bedeutet das: Sie können vorerst noch bleiben. Sie haben noch keine Kündigung bekommen.
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