Unglaubwürdiger Wiederholungstäter: Handtaschenräuber muss in den Knast

Das Amtsgericht München hat einen 39-Jährigen wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Seine Reue glaubte ihm das Gericht nur bedingt – aus gutem Grund.
Lukas Schauer |
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Der 39-Jährige wurde wegen eines Handtaschenraubs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. (Symbolbild)
Der 39-Jährige wurde wegen eines Handtaschenraubs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. (Symbolbild) © Arno Burgi/dpa

München - Der Angeklagte räumte vor Gericht schnell ein, dass er im vergangenen März einer 87-Jährigen die Handtasche geraubt hatte. Die alte Dame kam bei der Tat während eines Gerangels mit dem Mann zu Fall und erlitt leichte Verletzungen.

Die Beute damals: 95 Euro und Dokumente. Die Polizei konnte den 39-jährigen Deggendorfer schnell festnehmen. Seitdem sitzt der Mann in U-Haft.

Handtaschenräuber vor Gericht

Vor Gericht erklärte er nun: "Sowas hab' ich noch nie gemacht. Ich stand unter Alkoholeinfluss. Was passiert ist, kann ich mich nicht so genau erinnern. Ich habe drei kleine Kinder, die kleinste hat heute Geburtstag. Ich schäme mich, ich schäme mich so sehr. (…) Ja, ich bin von Deggendorf nach München gefahren, um spazieren zu gehen. In Deggendorf war alles zu. Ich bin nach München gekommen, hab' eingekauft. Mein Kind wollte auch mitkommen aber meine Frau hat das Kind nicht mitgegeben. Sie hat Probleme mit dem Herzen. Auch die Tochter ist herzkrank."

Eine Verzweiflungstat also? Im Rahmen seines letzten Wortes fügte der 39-Jährigen an: "Das letzte Mal, ich möchte Bewährung haben. Ich flehe sie an. Ich werde nicht mehr Alkohol trinken. Ich werde mich an alles halten, an alle Vorschriften. Geben sie mir die letzte Chance. Ich werde nie mehr was tun."

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Drei Mal die selbe Reuebekundung

Das allerdings nahm ihm das Gericht nicht ab – zu Recht. Denn der 39-Jährige ist mehrfach vorbestraft, saß wegen drei Trickdiebstählen insgesamt 18 Monate im Gefängnis.  Aus der letzten Haft war er erst am 5. Februar, also rund einen Monat vor dem Raub, entlassen worden.

Kurios: In den drei vorangegangenen Verhandlungen hatte er jeweils nahezu wortgleich seine Reue bekundet und Besserung gelobt. Diesen Umstand wertete das Gericht im Urteil besonders. "Auch die Wiederholungsgeschwindigkeit seit der letzten Haftentlassung des Angeklagten ist beachtlich. Darüber hinaus hat der Angeklagte zwei Delikte tateinheitlich begangen. Strafschärfend war weiter zu werten, dass es sich bei dem Opfer um eine 87-jährige gebrechliche Dame handelt, die vom Angeklagten mit erheblicher Brutalität behandelt wurde", so der Richter.

Gericht: "Sicherheitsgefühlt ist bedroht"

"Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist in ganz besonderem Maße bedroht, wenn ein Täter ein ihm unbekanntes Opfer auf offener Straße zu Boden reißt und beraubt", führte das Gericht aus und verurteilte den Deggendorfer wegen Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.  Da der Angeklagte Berufung eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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  • am 25.06.2021 13:35 Uhr / Bewertung:

    Zwei Jahre Haft für einen mehrfachen Wiederholungstäter ist ja mal wieder lächerlich. Bei guter Führung kann er mit 2/3 Strafe rechnen und ist nach ca. 16 Monaten bereits wieder draussen. Heutzutage muss so einer wohl einen Mord begehen bis er wirklich mal eine nennenswerte Zeit weggesperrt wird.

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