Prozess in München: 28-Jähriger geht auf Sanitäter los - Bewährungsstrafe!

Ein Betrunkener schlägt einem Helfer ins Gesicht. Er bekommt eine Haftstrafe auf Bewährung.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Zwischenfall mit dem Rettungssanitäter geschah 2019. (Symbolbild)
Der Zwischenfall mit dem Rettungssanitäter geschah 2019. (Symbolbild) © Andreas Gebert/dpa

München - Rettungskräfte und Polizisten klagen über zunehmende Gewalt. Ein Beispiel ist der Angriff auf einen Münchner Sanitäter, der jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.

Der Maler schlug dem Sanitäter ins Gesicht

Er und ein Kollege waren um sechs Uhr in der Früh am 24. November 2019 zur U-Bahnstation am Stachus gerufen worden. Dort lag ein Mann, der mutmaßlich eine Alkoholvergiftung erlitten hatte.

Als sie ihn zum Rettungswagen bringen wollten, ging der 28-jährige Maler plötzlich auf einen Sanitäter los.

Er schlug dem Helfer die rechte Faust ins Gesicht. Das Opfer erlitt eine etwa zweieinhalb Zentimeter lange Schürfwunde links neben der Nase und Prellungen. Ein anschließender Tritt verfehlte ihn.

Der Täter spricht von einem "Blackout"

Schließlich spuckte der Angeklagte nach den Rettungssanitätern und traf den Verletzten an der Jacke, den anderen am Auge. Die herbeigerufenen Polizisten wurden von dem Betrunkenen wüst beschimpft.

Lesen Sie auch

Immerhin zeigt er sich in der Verhandlung dann reumütig. Er entschuldigt sich einzeln bei jedem erschienenen Zeugen und erklärt:

"Ich hatte einen Blackout. Meine Erinnerung setzt erst ein, als die Polizeibeamten mit mir sprachen. Ich fragte, warum sie mich festhalten. Ich verstand nicht, was die Polizeibeamten von mir wollten."

 

Hatte der Mann die Sanitäter nicht erkannt?

Sein Verteidiger erklärt vor Gericht, dass der Angeklagte beim Feiern mit Freunden sehr viel Alkohol zu sich genommen und deswegen die beiden Rettungssanitäter ebenso wenig als solche erkannt habe, wie den Umstand, dass sie ihm nur helfen wollten.

Er habe in Verkennung der Situation ungezielt um sich geschlagen. Es tue ihm außerordentlich leid.

Die Amtsrichterin hat da so ihre Zweifel. Sie glaubt, dass die Sanitäter als solche leicht zu erkennen waren. Sie trugen auffällige Kleidung und Ausrüstung bei sich, hatten sich auch als Sanitäter vorgestellt.

Lesen Sie auch

Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld

Sie verurteilt den 28-Jährigen daher wegen tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Der Angeklagte hatte sich zuvor verpflichtet, dem verletzten Sanitäter 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • köterhalsband am 25.06.2021 06:43 Uhr / Bewertung:

    Wieder einmal setzt die Justiz ein Zeichen der Schande. Welche ungenannten Fakten gibt es, die das Gericht zu solch einer lachhaften „Strafe“ veranlasst haben?

  • am 25.06.2021 04:15 Uhr / Bewertung:

    Schwaches Urteil.
    Als ob der Herr nicht in der Lage gewesen sei, einen leuchtenden fokussierenden Helfer zu kennen. Der Schadenersatz sollte hier bei 2500-5000€ liegen. 500€ das ist ja wohl ein Witz.

  • Münchner Bürger am 24.06.2021 21:51 Uhr / Bewertung:

    Katastrophenurteil.
    Bewährungsstrafe für einen tätlichen Angriff und eine Spukattake in Coronazeiten auf einen Helfer/Retter. Das Gericht hätte ein Zeichen setzen müssen.
    Es braucht sich niemand mehr wundern, dass es keinen Nachwuchs bei Polizei, Rettungsdienst und Pflege gibt. Diese Personen sind mittlerweile die Prügelknaben und gehören daher unbedingt geschützt. 500 Euro ist ein Witz.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.