Ungewollte Zwillinge: Gynäkologe zahlt 90 000 Euro "Schadensersatz"

Die Familienplanung war eigentlich abgeschlossen, dann wird die Frau doch schwanger - mit Zwillingen. Ihr Gynäkologe muss nun 90 000 Euro "Schadensersatz" zahlen.
von  az
Weil die Frau ungewollt mit Zwillingen schwanger wurde, verklagte sie ihren Frauenarzt (Symbolbild).
Weil die Frau ungewollt mit Zwillingen schwanger wurde, verklagte sie ihren Frauenarzt (Symbolbild). © dpa

München - Schöne Dachgeschosswohnung, akzeptables Einkommen und zwei Autos. Weil für das Paar aus München nach zwei Kindern die Familienplanung abgeschlossen war, ließ sich die Frau von ihrem Gynäkologen ein Hormonstäbchen einsetzten.

Kurze Zeit später fühlte sie sich schlapp und schwindelig. Der Mediziner sagte ihr am Telefon, dass das auf die Hormone aus dem Stäbchen zurückzuführen sei. Aber nur vier Monate später stellte der Arzt eine Schwangerschaft mit Zwillingen fest. Das Hormonstäbchen aus Plastik war auf rätselhafte Weise spurlos verschwunden. Auch der Wirkstoff war im Blut nicht nachzuweisen.

Bei der Verhandlung warfen sie dem Arzt vor, er habe das Implantat nicht richtig implantiert, möglicherweise sei es in der Kanüle stecken geblieben und wieder mit herausgezogen worden, berichtete sueddeutsche.de am Mittwoch.

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Deshalb klagte das Paar auf Schadenersatz. Vor dem Landgericht München I fand man nun eine Kompromisslösung: Da er nicht beweisen konnte, ein Hormonstäbchen zur Langzeitverhütung korrekt implantiert zu haben, erklärte sich der Frauenarzt freiwillig zur Zahlung von 90 000 Euro.

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Die Eltern sagten aus, dass sie den ungeplanten Nachwuchs zwar als glückliche Bereicherung empfinden, ihr Leben aber massiv umkrempeln mussten.

Ein Umzug wurde notwendig, genauso wie eine berufliche Pause für die Mutter. "Das fehlerhafte Vorgehen des Gynäkologen führte zu der ungewollten Schwangerschaft, die zweifellos zu einer finanziellen Mehrbelastung der Familie geführt hat. Nicht die Kinder sind der Schaden, sondern die Mehrbelastung der Familie", begründete die Anwältin der Familie die Klage.

 

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