Ungeimpftes Klinikpersonal: Die Zeit rast
München - Der Countdown läuft. Für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Arztpraxen, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen gilt ab dem 16. März eine sogenannte "einrichtungsbezogene Impfpflicht".
Wer bis zum 15. März nicht zwei Spritzen gegen Covid-19 vorweisen kann, muss draußen bleiben, so die Theorie. Wie es in der Praxis ablaufen soll, ist sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der Pflicht noch nebulös. Nur eines es sicher: Es wird Ärger geben.
Medizinischer Bereich glänzt mit hohen Impfquoten
Möglicherweise noch am wenigstens in den Krankenhäusern. Auf Anfrage meldeten die beiden Münchner sowie die Universitätskliniken in Regensburg und Würzburg jeweils Impfquoten zwischen 90 und 95 Prozent. Während die Immunisierungsquote bei den Mitarbeitern des medizinischen Bereichs in der Regel gegen 100 Prozent tendiert, gibt es bei den sonstigen Arbeitnehmern, die ein Krankenhaus in der Regel benötigt, mehr Ungeimpfte.
Nicht nur Ärzte und Pflegende, sondern auch Hausmeister, Heilpraktiker, Reinigungs- und Technikpersonal werden von der Impfpflicht erfasst. Das betrifft sogar Personen, die nicht beim Träger, sondern einer externen Firma, etwa einem beauftragten Reinigungsunternehmen, beschäftigt sind, sagt Eduard Fuchshuber, Sprecher der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG).
Wird es Betretungsverbote für Ungeimpfte geben?
Krankenhäuser müssen am Stichtag, dem 15. März, nicht vollständig geimpfte Mitarbeiter den örtlichen Gesundheitsämtern melden. Die Behörden können gegen Betroffene dann Betretungsverbote aussprechen. "Das Gesundheitsamt prüft den Vorgang im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens", hieß es vom Münchner Gesundheitsreferat.
Einrichtungsträger müssen zudem die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit der Atteste prüfen. Wenn Zweifel an deren Echtheit bestehen, müssten diese ebenfalls gemeldet werden.
Trotz vieler Geimpfter könnte Omikron zum Problem werden
Haben sich die Gesundheitsämter nach dem "Prüfverfahren" zu einem Verbotsbescheid durchgerungen, erwartet man in den Kliniken und Pflegeheimen Schwierigkeiten. Zwar liegt die Impfquote in Krankenhäusern in der Regel über dem Durchschnitt, doch auch das Fernbleiben von fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten könne bei der angespannten Personallage zu Problemen führen, so BKG-Sprecher Fuchshuber. Man befürchte wegen der hohen Infektionsrate bei der Omikron-Variante einen ansteigenden Krankenstand.
Die Feststellung des für die Universitätskliniken zuständigen bayerischen Wissenschaftsministeriums, das von einer "sehr geringen Quote" von Ungeimpften ausgeht, beruhigt die Krankenhausverantwortlichen kaum. Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) verzeichnen fast zwei Drittel der Krankenhäuser hierzulande mehr oder höhere Personalausfälle als in normalen Jahren.
Klinikum: "In diesen Fällen entfällt der Vergütungsanspruch"
Für DKG und BKG besteht die Lösung in einer "angemessenen Übergangsfrist" sowie der "umgehenden Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht", so DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß. Schon deshalb, weil es den Beschäftigten, die einer Impfpflicht unterliegen, kaum vermittelbar sei, sich um Patienten zu kümmern, welche die Impfmöglichkeiten "leichtfertig nicht genutzt" hätten.
Individuelle Gespräche soll Abhilfe schaffen
Für die den Behörden gemeldeten Impfverweigerer kann es nach dem 15. März noch ungemütlicher werden. "In diesem Zusammenhang sind auch Bußgelder eine mögliche Handlungsoption", so das Gesundheitsreferat. Vor allem müssten sie damit rechnen, dann ohne Arbeitseinkommen dazustehen.
Für das Universitätsklinikum Würzburg steht fest: Im Falle eines Betretungsverbots können die Betroffenen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen. "In diesen Fällen entfällt der Vergütungsanspruch." An Kündigungen denke man nicht.
Kliniken, wie das Münchner Klinikum rechts der Isar, und Heime setzen darauf, mit individueller Ansprache und Sonderimpfterminen die Unwilligen noch umstimmen zu können. Grob geschätzt müssten sich die Betroffenen noch in den nächsten zwei Wochen die Erstimpfung holen, wenn sie zum Stichtag 15. März nicht als "ungeimpft" den Gesundheitsbehörden gemeldet werden wollen.
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