Umwelthilfe prüft Klage gegen Silvesterknallerei
München - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will ein Böllerverbot in deutschen Großstädten mit hoher Feinstaubbelastung durchsetzen und dazu notfalls auch vor Gericht ziehen – in München erhält sie dafür von mehreren Seiten Beifall.
"Wir werden den politischen Druck erhöhen", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch der "Berliner Zeitung". Man werde alle Möglichkeiten einer Klage prüfen. "Das wäre jedoch das letzte Mittel der Auseinandersetzung. Am liebsten wäre uns, wir könnten uns möglichst schnell außergerichtlich mit den Kommunen einigen."
Öffentliches Feuerwerk sicherer und weniger umweltbelastend
Resch schlägt vor, anstelle der privaten Böllerei zentrale und professionell gestaltete Feuerwerke außerhalb der mit Feinstaub belasteten Zonen zu veranstalten, am besten am Stadtrand. "Ein öffentliches Feuerwerk oder eine professionelle Pyro-Show sind dabei nicht nur sicherer. Diese belasten auch die Umwelt weniger, da hier meist andere Feuerwerksbatterien zum Einsatz kommen."
Umweltschützer warnen schon lange vor der hohen Feinstaubbelastung durch die Böllerei. So verweist etwa Jürgen Schmoll von der Münchner Bürgerinitiative "Silvesterfeuerwerk? Nein Danke!" (AZ berichtete) darauf, dass 15 Prozent der Feinstaubmenge, die jährlich bundesweit im Straßenverkehr entstehen, durch die Knallerei zum Jahreswechsel verursacht werden. "Wir bräuchten die Diesel gar nicht auszusperren, wenn wir das Feuerwerk abschaffen würden", sagt er.
Laser-Show statt Silvester-Böller
Und auch der Münchner hat einen Alternativ-Vorschlag: So habe etwa die österreichische Stadt Graz das neue Jahr mit einer Lasershow begrüßt, erzählt er. Das komme nicht nur der Umwelt zugute, sondern auch den Tieren. "Ein Knall ist für Tiere das Schlimmste überhaupt", sagt Schmoll.
Die Böllerei sei Tierquälerei – "und die ist doch eigentlich verboten". Zudem litten immer mehr Menschen unter dem silvesterlichen Krach und den Lichteffekten. Den Vorstoß der Umwelthilfe begrüßt Jürgen Schmoll daher ausdrücklich.
Sprengstoffrecht wird durch Bundesgesetz geregelt
Allerdings gibt es dabei ein juristisches Problem. Das Sprengstoffrecht, das den Umgang mit Feuerwerk regelt, beruht auf einem Bundesgesetz.
In diesem heißt es an der entscheidenden Stelle, dass "pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2" nur von Personen abgebrannt werden dürfen, die eine Erlaubnis, einen Befähigungsschein oder eine Ausnahmebewilligung vorlegen können. Einzige Ausnahme: der 31. Dezember und der 1. Januar. Dann dürfen auch alle anderen Volljährigen legale Böller und Raketen zünden.
Bislang können die Kommunen dieses Recht zwar einschränken – etwa in der Nähe von Krankenhäusern oder historischen Gebäuden – aber nicht komplett aushebeln.
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Umfrage: 60 Prozent für Verbot
Das wiederum würde die Münchner ÖDP gerne ändern. Sie hat gestern einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, in dem sie OB Dieter Reiter (SPD) auffordert, sich bei Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für eine Änderung des Sprengstoffrechts einzusetzen – "damit München frei entscheiden kann, wo im Stadtgebiet Silvesterfeuerwerke erlaubt werden und wo nicht".
Im Papier verweist die ÖDP unter anderem auf eine Civey-Umfrage, bei der sich im Dezember 60 Prozent der Deutschen für ein Verbot in den Innenstädten aussprachen.
Jürgen Schmoll hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Zwölf Bürgerversammlungen haben er und seine Mitstreiter besucht – zehn Mal konnten sie die Teilnehmer von ihrem Standpunkt überzeugen. Den Menschen werde zunehmend klar, sagt der Münchner: "Silvesterfeuerwerk ist ein archaisches Ritual, das nicht mehr zeitgemäß ist."
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