Umwelt-Klage gegen München: "Ein Herz für Dieselstinker"

Schon 2012 gab das Münchner Verwaltungsgericht der Deutschen Umwelthilfe Recht und verdonnerte München dazu, für bessere Luft zu sorgen. Jetzt macht die Umwelthilfe Druck, damit das Urteil auch umgesetzt wird. München habe "ein Herz für Dieselstinker".
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Autos stauen sich auf dem Mittleren Ring am Arabellapark. (Archivbild)
dpa Autos stauen sich auf dem Mittleren Ring am Arabellapark. (Archivbild)

München - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) macht ernst: Nach ihrer erfolgreichen Klage will sie München nun mit einem Vollstreckungsverfahren dazu zwingen, die Luft in der Stadt sauber zu halten. Die bayerische Staatsregierung und die Stadt München waren vom Verwaltungsgericht dazu verurteilt worden, die Feinstaub- und Stickstoffbelastung in der bayerischen Landeshauptstadt zu reduzieren. Im vergangenen Jahr wurde das Urteil rechtskräftig.

Die Umwelthilfe beklagt, dass München die gerichtlich angeordneten Vorgaben zur Stickstoffbelastung nicht einhalte und beantragte laut Mitteilung vom Donnerstag die Androhung von Zwangsgeldern. Den Angaben zufolge sieht das Gesetz ein maximales Zwangsgeld von 10 000 Euro vor, das allerdings wiederholt und auch pro Tag festgesetzt werden kann. Das Verwaltungsgericht konnte sich am Donnerstag zunächst noch nicht dazu äußern.

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"München hat ein Herz für Dieselstinker", kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk. "Die Stadt hat seit vielen Jahren große Probleme mit der Luftreinhaltung und unternimmt nichts, und das ist rechtswidrig." Die Vorschläge von Stadt und Freistaat reichen dafür nach Ansicht Reschs nicht aus. Dann würden die Luftqualitätswerte seinen Angaben zufolge erst 2030 eingehalten. "Das akzeptieren wir nicht."

Ähnlich wie in London müssten Busse nachgerüstet und normale Taxen gegen Umwelttaxen ausgetauscht werden. Außerdem müsste der Diesel-Privatverkehr weitestgehend aus den Städten herausgehalten werden, fordert die Umwelthilfe.

Die Deutsche Umwelthilfe will auch in Wiesbaden und Darmstadt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Grenzwertüberschreitungen durchsetzen. Gegen acht weitere Städte - Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart - wollen die Umweltschützer Klage einreichen.

 

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