"Volkslehrer" leugnete in Dachau vor Schülern den Holocaust

Ihm droht nun eine hohe Geldstrafe wegen Volksverhetzung. Der rechtsradikale Blogger geht in Berufung.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
4  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Tatort der Volksverhetzung: das Eingangstor zum ehemaligen Konzentrationslager in Dachau.
Tatort der Volksverhetzung: das Eingangstor zum ehemaligen Konzentrationslager in Dachau. © Andreas Gebert/dpa

Dachau- Weil er vor einer Schülergruppe auf dem Gelände der Dachauer KZ-Gedenkstätte den Holocaust leugnete, wurde der Videoblogger Nikolai N. (40) vor einem Jahr vom Amtsgericht Dachau wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruch zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Sein Kameramann wurde wegen Beihilfe ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der selbsternannte "Volkslehrer" und sein Helfer gingen wie die Staatsanwaltschaft in Berufung. Die Angeklagten schwiegen gestern zu den Vorwürfen. Nikolai N. bezeichnete sich bei dem Vorfall im Februar 2019 selber als rechtsradikal. Das berichtet die Referentin der Gedenkstätte, die mit Schülern einer 9. Klasse auf dem Gelände des ehemaligen KZ unterwegs war.

Rechtsradikaler Video-Blogger leugnet Holocaust

Sie habe ihn erkannt, berichtet die Referentin im Berufungsprozess, habe mit ihm diskutiert und dann verlangt, dass er das Drehen auf dem Gelände unterlasse. Anschließend alarmierte sie die Verwaltung. In ihrer Abwesenheit soll der 40-Jährige das Tor geschlossen haben. Den Schülern habe er zugerufen, dass sie jetzt eingesperrt seien - eine Verhöhnung der Opfer.

Lesen Sie auch

Beobachter des Amtsgerichtsprozesses berichteten vor einem Jahr, dass Nikolai N. den Schülern unter anderem erklärt habe, dass sie nicht alles glauben sollen, was man ihnen erzählt und dass "alles nicht so schlimm gewesen" sei. Der Amtsrichter wertete das in der Gesamtschau als Holocaust-Verleugnung, auch wenn Nikolai N. den Begriff "Holocaust" nicht explizit benutzte. Der Berufungsprozess wird am Freitag fortgesetzt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • am 30.11.2020 13:32 Uhr / Bewertung:

    Solche Leute als Straftäter? Ja, nach dem Gesetz. Tatsächlich? Sie lügen und beschönigen - wie kann man die Naziverbrechen beschönigen? Doch auch Leute die die hier angeklagten finden Zuhörer!!! Und niemand, NIEMAND, ist anwesend, der einen solchen Narren die Meinung SOFORT sagt.

  • Der wahre tscharlie am 27.11.2020 17:59 Uhr / Bewertung:

    Ganz ehrlich? Der Typ ist sowas von durch den Wind, unfassbar. Aber das sind die meisten rechten Videoblogger, wenn man sich ihre endlos langen Monologe im Netz ansieht.

  • köterhalsband am 27.11.2020 07:00 Uhr / Bewertung:

    Solche Spinner gehören ins Gefängnis.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.