Umstrittenes Tattoo: Polizeianwärter klagt gegen Ablehnung

Vor einigen Monaten erst befasste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage, ob ein bayerischer Polizist sichtbar tätowiert sein darf. Damals ging es um das Wort "Aloha". In einem neuen Fall ist das Motiv nicht so harmlos.
AZ/dpa |
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Vor dem Verwaltungsgericht wehrt sich der Polizeianwärter.
Vor dem Verwaltungsgericht wehrt sich der Polizeianwärter. © dpa

München - Ein tätowierter Polizeianwärter wehrt sich am heutigen Dienstag (10.00 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht München dagegen, wegen eines umstrittenen Tattoos abgelehnt worden zu sein. Der Kläger, ein Zeitsoldat, trägt auf dem Rücken eine von einer Schulter zur anderen reichende Tätowierung "Blaue Augen Blaues Blut" in Frakturschrift, in der Mitte befindet sich zwischen dem Text ein Eisernes Kreuz.

Die Tätowierung stehe nach Ansicht der Polizei nicht in Einklang mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, da ihr eine nationalsozialistische Botschaft zukomme. Aus diesem Grund wurde der Mann nicht zum Polizeidienst zugelassen. Dagegen klagt er nun.

Münchner Bereitschaftspolizei lehnte Anwärter ab

Die Bereitschaftspolizei begründete ihre Absage damit, die Tätowierung erwecke "nicht nur einen martialischen Eindruck, sondern drängt dem objektiven Beobachter die Vermutung auf, dass der Bewerber sich mit der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus identifiziert beziehungsweise sich zumindest nicht erkennbar von dieser eindeutig distanziert." Dieser Verdacht werde dadurch erhärtet, dass der Schriftzug in altdeutscher Schrift tätowiert ist, teilte die Polizei mit.

Erst im Mai war ein Polizist aus Bayern höchstinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seinem Wunsch gescheitert, sich sichtbar tätowieren zu lassen. Damals ging es allerdings um ein wesentlich harmloseres Motiv: den hawaiianischen Gruß "Aloha".

Beamte werden auf Verfassungstreue überprüft

Nach den Rechtsextremismus-Skandalen in jüngster Zeit bei der Polizei in Deutschland hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Oktober angekündigt, künftige Beamte auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Das soll aber erst ab dem kommenden Jahr gelten und spielt im vorliegen Fall aus dem Jahr 2018 noch keine Rolle.

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In den vergangenen drei Jahren sind bei bayerischen Sicherheitsbehörden nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) 31 Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus bekannt geworden. Bayern liegt damit hinter Hessen (59), Berlin (53) und Nordrhein-Westfalen (45). Unter den Begriff Sicherheitsbehörden fallen nach Angaben des bayerischen Innenministeriums nicht nur die Polizei, sondern auch die Landesbehörden für Verfassungsschutz.

In 24 dieser 31 Fälle seien Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden, sagte Herrmann. In fünf Fällen gehe es um eine Entlassung aus dem Dienst beziehungsweise eine Nichternennung. In 23 Fällen wurden daneben noch Strafverfahren eingeleitet.

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12 Kommentare
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  • Sarkast am 24.11.2020 18:11 Uhr / Bewertung:

    Wenn der Arbeitgeber sagt, wir stellen sie leider nicht ein, weil sie gegen unsere Firmenrichtlinien verstoßen, dann hat dieser Typ das zu akzeptieren.
    Und wenn jemand wegen Blödheit keinen Job bekommt, klagt er...
    Unglaublich, diese Verdummung der Menschen...

  • Ludwig III am 25.11.2020 18:36 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarkast

    Ja, genau. Und wenn wir dann sagen, die Firma nimmt nicht an der Ausschreibung teil, weil uns die Gesinnung nicht gefällt....
    Dann haben die Gesellschafter das zu akzeptieren usw. usw. usw.
    Gefangen in der politischen Korrektheit. Mei waren wir früher frei!

  • Manmeintjanur am 24.11.2020 18:06 Uhr / Bewertung:

    Eisernes Kreuz? Das ist doch das Zeichen auf allen Gefechtsfahrzeugen/-Flugzeugen der Bundeswehr. Übrigens wird der Mann wohl nicht mit freier Brust seinen Dienst versehen. Jetzt wird es langsam kindisch im Lande.

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