Verfahren wieder aufgenommen: Hat ein 64-Jähriger seine eigene Frau getötet?

Die Polizei nimmt einen 64-Jährigen fest, nachdem ein neues Schussgutachten erstellt worden ist. Er sagte stets aus, seine Frau habe sich selbst umgebracht.
Hüseyin Ince
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Ein neues Schussgutachten stellt den Ehemann unter Mordverdacht. (Symbolbild)
Ein neues Schussgutachten stellt den Ehemann unter Mordverdacht. (Symbolbild) © Peter Steffen/dpa/Symbolbild

Haar - Der Fall einer 36-Jährigen, die mit einem Kopfschuss in Haar aufgefunden worden ist, liegt bereits einige Jahre zurück. Es war ein Sommertag, der 4. August 2015. Um sechs Uhr morgens wurde die Frau leblos entdeckt. Sie hatte sich von ihrem Ehemann getrennt. Und der - damals 56 Jahre alt - behauptete stets, seine Ehefrau habe sich selbst gerichtet.

Mögliches Motiv: Eifersucht

Klar ist gewesen, dass die Frau durch einen "Nahschuss" gestorben ist. Die Kugel durchdrang den Kopf und steckte in der Wand. Nach Ermittlungen kam der Ehemann etwa vier Jahre später vor Gericht. Er geriet unter Verdacht, die Mutter der gemeinsamen fünf Kinder getötet zu haben, aus Eifersucht.

Neues Schussgutachten stellt Ehemann unter Mordverdacht

Beim Gerichtsverfahren war der Ehemann etwa 62 (im Jahr 2021). Und nach einigen Verhandlungstagen wurde er freigesprochen. Die Beweislage ließ wohl den Richtern keine andere Wahl.

Nun, etwa weitere zwei Jahre später, sitzt der Mann also erneut in Haft. Zunächst hat der Bundesgerichtshof das Urteil von 2019 einkassiert, schon im Dezember 2022 war das. Und zwar auf Grundlage eines erneuten Schussgutachtens, das den Ehemann - heute 64 Jahre alt - wieder unter Mordverdacht stellt.

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Am vergangenen Mittwoch nahm ihn ein Sondereinsatzkommando widerstandslos in Haar fest. Denn das Ergebnis des Schussgutachtens passt nicht zu der Behauptung, die Frau habe sich selbst gerichtet. Die Details sprechen für sich. Stephan Beer, Leiter der Münchner Mordkommission, zählt auf: "Die Geschädigte war Rechtshänderin, der Einschuss aber ist an der linken Schläfe. Zudem hatte sie zu wenige Schmauchspuren an der Hand."

Auch die Lage des Einschussloches in Verbindung mit der Stelle, wo die tödliche Kugel steckte, sowie die Position, wie die Frau gefunden wurde, sprächen gegen Selbstmord. Zudem sei in den Patientenakten der Frau nie die Rede von Suizidgefahr gewesen. "Ich begrüße daher die Entscheidung für einen Haftbefehl", sagt Beer.

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