Über zwei Promille: Polizei stoppt bei München betrunkenen Lkw-Fahrer

Ein Lkw-Fahrer demoliert während seiner Fahrt auf der A9 mehrere Leitplanken und wird von der Polizei gestoppt. Der aggressiv auftretende Mann war mit 2,36 Promille unterwegs.
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In Eching wurde der Lkw-Fahrer von einer Unterstützungsstreife der Polizeiinspektion Neufahrn gestellt. (Symbolbild)
In Eching wurde der Lkw-Fahrer von einer Unterstützungsstreife der Polizeiinspektion Neufahrn gestellt. (Symbolbild) © imago/vmd-images

Allershausen - Das Lastwagen-Gespann war vielen Verkehrsteilnehmern aufgefallen, weil der Mann am Steuer eine unsichere Fahrweise an den Tag legte und der Lkw am frühen Mittwochmorgen (1. Januar) während seiner Fahrt mehrfach die Leitplanken touchierte.

Auf der A9 bei München: Alkoholisierter Lkw-Fahrer touchiert Leitplanken

Die Polizei ging den zahlreichen Mitteilungen nach und rekonstruierte die Ereignisse. Demnach war der 43-Jährige aus dem Landkreis Freising zunächst auf der Autobahn 9 in Richtung Allershausen unterwegs, ihm folgte deshalb eine "unbeteiligte Zeugin".

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"Kurz vor Allershausen blieb der Transporter-Gespann auf der Autobahn stehen, und es kam zum verbalen Streit zwischen Lkw-Fahrer und der Zeugin", so die Polizei.

Betrunkener Lkw-Fahrer wird aggressiv und von Polizei gefesselt

Anschließend habe der Mann seine Fahrt fortgesetzt, sei an der Anschlussstelle Allershausen von der Autobahn abgefahren und dann in umgekehrter Richtung wieder bis Eching zurückgefahren.

Dort stellte ihn eine Unterstützungsstreife der Polizeiinspektion Neufahrn. Weil der 43-Jährige gegenüber der Zeugin äußerst aggressiv aufgetreten sei, habe man den Mann fesseln müssen.

Über zwei Promille: Lkw-Fahrer ist Führerschein erst einmal los

Den Angaben zufolge nahmen die Beamten "deutlich Alkoholgeruch" wahr und schlugen dem Lkw-Fahrer einen Atemalkoholtest vor: Dieser ergab einen Wert von 2,36 Promille.

Der Mann wurde daraufhin zur Blutentnahme gebracht und sein Führerschein sichergestellt. Auf den 43-Jährigen wartet ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol.

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