Tetris für Fortgeschrittene: 3,5-Tonner auf 6 Tonnen überladen

Immer wieder preisen Hersteller ihre Fahrzeuge als wahre Stauraum-Wunder an. Aber das, was jetzt ein Brite mit seinem Kleintransporter angestellt hat, geht über alle von Konstrukteur und Gesetzgeber vorgeschriebenen Grenzen hinaus.
von  az
Wenn der Platz im Laderaum nicht reicht, muss man halt kreativ werden.
Wenn der Platz im Laderaum nicht reicht, muss man halt kreativ werden. © Polizei

Dachau - Die Beamten der Verkehrspolizei Fürstenfeldbruck staunten nicht schlecht, als sie am Freitagvormittag auf der A8 an der Anschlussstelle Dachau einen Kleintransporter mit britischer Zulassung kontrollierten.

Der 53-jährige Fahrer aus Großbritannien wollte zu Bekannten und Verwandten nach Albanien reisen und dabei möglichst viele nützliche Dinge mitnehmen. Die Polizei beschreibt die Ladung zwar als "Transportgut, bei dem es sich nach hiesigen Maßstäben wohl eher um Sperrmüll handelt", aber laut Fahrer würden all diese Gegenstände "in Albanien noch lange Zeit Verwendung finden".

Offenbar ist der Plunder so begehrt, dass sich der Mann um die maximale Zuladungsgrenze von 3,5 Tonnen bei seinem Kleintransporter nicht wirklich scherte. Auch als der Laderaum bis zum letzten Zentimeter gefüllt war, wollte er noch nicht aufgeben und wurde in seiner Not erfinderisch: Er packte kurzerhand einige Gegenstände in Plastiktüten und band diese mit einem Draht, mehr schlecht als recht, unterm Bodenblech am äußeren Fahrzeugrahmen fest.

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Als die Beamten bei der Kontrolle die Ladung im Inneren des Transporters begutachten wollten, fiel ihnen beim Öffnen der Hecktüre schon die Hälfte entgegen. Als die Polizisten das Auto daraufhin auf eine Waage fuhren, zeigte diese einen rekordverdächtigen Wert an: Anstatt der erlaubten 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht brachte der Kleintransporter satte sechs Tonnen auf die Waage.

Dass dem Briten daraufhin die Weiterfahrt untersagt wurde, dürfte niemanden überraschen. Er organisierte sich daraufhin erst mal ein Lager und transportierte seine Waren in mehreren Fahrten dorthin. Für die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit musste er noch vor Ort eine Strafe von mehreren hundert Euro löhnen.

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