Prozess: Erdinger Frauenarzt bestreitet Tötung seiner Ehefrau

Der Erdinger Mediziner Michael B. (57) bestreitet weiter, seine Frau ermordet zu haben. Er hatte sich 2016 nach dem widerrufenen Freispruch nach Chile abgesetzt. Jetzt wird der Fall erneut verhandelt.
kö, rus |
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Der Frauenarzt (2.v.r.) mit Anwälten im Gericht.
Armin Weigel/dpa Der Frauenarzt (2.v.r.) mit Anwälten im Gericht.

Landshut - Dutzende Faustschläge prasseln auf die 60-jährige Brigitte B. nieder, dann wird sie erwürgt. An der Leiche der Erdingerin zählt der Rechtsmediziner damals, am 4. Dezember 2013, Hämatome und mehrere Rippenbrüche. Der mutmaßliche Täter: Michael B., Ehemann des Opfers.

Nun steht der Erdinger Gynäkologe wieder vor Gericht, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch im damaligen Indizienprozess aufgehoben und er sich nach Chile abgesetzt hatte. Und er beteuert wieder seine Unschuld.

"Absolut transparent" in Chile

Rechtsanwalt Maximilian Müller - einer von drei Verteidigern des Frauenarztes - bezeichnete den im Januar 2015 erfolgten Freispruch als "richtig". Der BGH habe das Urteil aufgrund eines "rechtstechnischen Fehlers" aufgehoben. "Aber von einem Fehlurteil war nicht die Rede." Er wurde aufgehoben – der Arzt setzte sich nach Südamerika ab.

In seiner eigenen Einlassung sagte B., dass er sich in Chile "absolut transparent" verhalten habe. Vorher habe er nach einem Zusammenbruch drei Monate in einem Kloster verbracht – "um mich wieder aufpäppeln zu lassen". Er leide immer noch unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Überrascht vom Gewaltverbrechen

Stundenlang berichtete der Gynäkologe vor Gericht aus seinem Leben – von der Kindheit als Lehrersohn, der steilen Karriere, den beiden Ehefrauen und den sechs Kindern. Dass seine zweite Gattin Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, habe ihn "schon überrascht", sagte der 57-Jährige. Den Tag der Tat habe man mit "gemeinsamem Kuscheln und Schmusen" begonnen.

Gegen 12 Uhr hatte er sich auf den Weg in die Praxis gemacht – am Abend fand er seine leblose Frau im Badezimmer. Als er nach Hause gekommen sei, sei ihm aufgefallen, dass die Haustür nicht wie üblich abgeschlossen gewesen sei. Später sagt der 57-Jährige aber, dass er "schon überrascht" gewesen sei, als ihm die Kripobeamten mitteilten, Brigitte B. sei Opfer eines Gewaltverbrechens geworden.

Frau war alkoholkrank

Er hatte in der Zwischenzeit das Badezimmer gereinigt. Er habe verhindern wollen, dass die beiden Kinder das Blut ihrer Mutter sehen. Die Rechtsmediziner hatten bei der Obduktion festgestellt, dass Brigitte B. alkoholkrank war. Der Arzt sagte, er habe zwar festgestellt, dass seine Frau zu viel trinkt, schickte aber sofort hinterher, dass sie eigentlich immer nur Weinschorlen getrunken habe.

Ein paar Tage vor der Tat habe er seiner Frau Blut abgenommen – zur Vorsorge. "Das waren Werte, die ich nicht glauben konnte", räumte er ein. Am Vormittag des 4. Dezember habe er sie informiert und gesagt, dass sie einen Spezialisten aufsuchen müsse. Seine Frau sei "total einsichtig" gewesen.

Als er sich auf den Weg in die Praxis gemacht habe, sei sie winkend am Fenster gestanden. "Das ist das letzte Mal, dass ich sie lebend gesehen habe." Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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