Polizei befreit ängstliche Bewohner von Fledermaus

Wegen einer Fledermaus im Wohnzimmer erhielt die Germeringer Polizei einen verzweifelten Hilferuf. Die Befreiung gelang – dank ungewöhnlicher Hilfsmittel.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein später Besucher: Die verirrte Fledermaus klammert sich an der Gardinenstange der verängstigten Hausbewohner.
Polizei Germering Ein später Besucher: Die verirrte Fledermaus klammert sich an der Gardinenstange der verängstigten Hausbewohner.

Gilching - Ob sie Angst vor einer möglichen Verwandlung hatten? Am späten Montagabend bat eine 42-jährige Altenpflegerin die Germeringer Polizeistreife in der Pestalozzisraße um Hilfe. Sie und ihre Tochter trauten sich nicht mehr ins Wohnzimmer ihrer Wohnung. Der Grund klammerte sich an die Gardinenstange im Wohnzimmer: Eine Fledermaus war in ihre Wohnung eingedrungen.

Lesen Sie hier: Sind die Hormone schuld? Problem-Storch "Ronny" randaliert in Brandenburg

Die beiden Germeringer Polizisten schritten nach ihrem Eintreffen sofort zur Tat. Sie konnten den kleinen Blutsauger nach kurzer Zeit mit Hilfe eines Kochtopfes und eines Schulheftes vom Wohnzimmervorhang herunter einfangen und vorübergehend in „Polizeigewahrsam“ nehmen. Anschließend entließen sie die verirrte Fledermaus außerhalb des Mehrfamilienhauses in den dunklen Gilchinger Abendhimmel.

Die Germeringer Polizei verfügt bereits über allerlei praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Einfangen von Tieren, z.B. von diversen Schlangen, die es sich in den Gärten von Anwohnern bequem gemacht hatten, dem in Gilching ansässigen und bereits mehrmals ausgebüchsten Hausschwein „Kare“ oder einer entlaufenen Schildkröte in Germering.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.