Mann verurteilt: Facebook-Kommentar über Lauterbach

Am Dienstag wurde ein 53-Jähriger wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein prominentes Opfer: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
AZ/dpa |
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. © Carsten Koall/dpa

Erding - Das Amtsgericht in Erding hat einen Mann wegen Bedrohung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu einer Geldstrafe über 2.800 Euro verurteilt.

Der Angeklagte hatte in einer Facebook-Gruppe, die sich kritisch mit der Corona-Politik auseinandersetzte, bezogen auf den SPD-Politiker geschrieben: "Bauschaum ins Maul, dann ist endlich Ruhe".

Das Gericht habe dies als öffentliche Aufforderung zu Straftaten gewertet und 70 Tagessätze zu je 40 Euro als Strafe festgelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Zunächst hatte die "Süddeutsche Zeitung" über das Urteil gegen den 53-Jährigen berichtet.

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Meinungsfreiheit? Verteidiger plädierte auf Freispruch

Die Verhandlung fand bereits am Dienstag statt. Gegen den Angeklagten hatte es zunächst einen Strafbefehl gegeben, gegen den der Mann Einspruch einlegte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann nun auch dagegen vorgehen. Laut dem "SZ"-Bericht hatte der Verteidiger auf Freispruch plädiert, da der Kommentar von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

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4 Kommentare
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  • zOTTEL am 07.05.2022 21:37 Uhr / Bewertung:

    Okay ...zweiter Anlauf: Meinungsfreiheit wird immer weiter reduziert. Der Mann wollte einfach Dampf ablassen und hätte es nicht wahr gemacht. Und was ist die Folge von weniger Meinungsfreiheit? Noch weniger Meinungsfreiheit.

  • Der wahre tscharlie am 08.05.2022 14:19 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von zOTTEL

    Meinungsfreiheit bedeutet nicht zwangsläufig, das ich ALLE sagen darf.
    Außerdem zeugt diese Aussage von Null Respekt vor einem anderen Menschen, denn er drückt damit aus, dass man Lauterbach "mundtot" machen solle.
    Man kann ja über manche Sachen von Lauterbach geteilter Meinung sein, solange man sie sachlich kritisiert.

    Und das Entscheidende an der ganzen Sache ist das, dass es im Internet publiziert wurde. Es gibt in der Vergangenheit genug Fälle, in denen manche Menschen zu Tätern wurden, weil im Netz immer wieder zu diversen "Aktionen" aufgerufen wurde. Siehe der Tankstellenmord wg. Maskentragens.

    Ergo, Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, hat aber auch ihre Grenzen.

  • Monika1313 am 07.05.2022 21:11 Uhr / Bewertung:

    Für so eine respektlose Aussage ist das Urteil viel zu mild.

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