Im Landeanflug: Drohne kollidiert fast mit Airbus
Schwabhausen - Die Polizei spricht von einer „überaus gefährlichen Begegnung“: Am Donnerstagabend, gegen 19 Uhr, ist es über Schwabhausen im Kreis Dachau offenbar beinahe zu einer Kollision von einer Drohne mit einem Airbus gekommen.
Wie die Polizei berichtet, war die mit 100 Passagieren besetzte Maschine im Landeanflug auf München. Als der Kapitän in 1700 Metern Höhe aus dem seitlichen Cockpitfenster blickte, sah er in unmittelbarer Nähe eine Drohne. Das unbemannte Fluggerät befand sich auf der gleichen Höhe wie der Airbus und nur zehn Meter von der rechten Flügelspitze entfernt.
Der Besitzer der Drohne wird gesucht
Zu einer Kollision kam es nicht, die Piloten konnten den Airbus wenig später sicher landen. Die Polizei erfuhr rund eine halbe Stunde später von dem Vorfall. „Beamte der Polizeiinspektion Dachau sind sofort hingefahren, nachdem uns die GPS-Daten der Örtlichkeit von der Flugsicherung übermittelt worden waren“, sagte ein Polizeisprecher zur AZ. Den Besitzer der Drohne konnten die Beamten aber nicht finden.
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Nun sucht die Polizei nach Zeugen, die Hinweise geben können, wer das Flugobjekt steuerte. Die Piloten beschrieben die Drohne als etwa 50 Zentimeter groß (Durchmesser). Sie hatte vier Rotoren und war orange-blau. Laut Crew sei „im Falle einer Kollision zwischen den beiden Fluggeräten die Sicherheit der Passagiere erheblich gefährdet worden“, heißt es in der Mitteilung der Polizei.
Drohnen können bei Flugzeugen erheblichen Schaden anrichten
Wie die Deutsche Flugsicherung ermittelte, kam die Drohne dem Airbus im Luftraum oberhalb des nördlichen Ortsrandes von Schwabhausen so nahe. Wer in diesem Bereich am Donnerstagabend (5. August) entsprechende Wahrnehmungen gemacht hat und Hinweise auf den Drohnenpiloten geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Dachau (Tel.: 08131/5610) zu melden.
Welchen Schaden eine Drohne anrichten kann, wenn sie mit einem Flugzeug kollidiert, ist letztlich unklar. Bisher wurden nur Beinahe-Kollisionen gemeldet.
Die Polizei ermittelt wegen eines versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Wenn der Drohnenpilot beabsichtigte, ein Unglück anzurichten, droht ihm eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft.